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Behindertengerechter Personenaufzug – Worauf man achten sollte

Körperlich eingeschränkte Menschen können nicht einfach die Treppe nehmen, sondern bedürfen diverser Hilfsmittel zur Überwindung von Höhen. Am komfortabelsten ist dabei die Nutzung eines behindertengerechten Personenaufzugs, der eine barrierefreie Nutzung garantiert und bestenfalls Teil eines barrierefreien Lebensraumes ist.

Behindertengerechter AufzugEine barrierefreie Gestaltung von Personenaufzügen ist zwar nicht immer nötig, jedoch bietet es sich an, den Aufzug behindertengerecht zu bauen, weil dies schließlich eines der Hauptargumente für einen Personenaufzug ist – neben der Zeitersparnis, dem Prestige und dem Komfort versteht sich. Die Bezeichnung „barrierefrei“ kann wörtlich verstanden werden: Eine barrierefreie Wohnung zeichnet sich demnach dadurch aus, dass es für ältere oder behinderte, körperlich eingeschränkte Menschen keinerlei Barriere im Alltag gibt, die bei irgendwelchen Tätigkeiten zum Hindernis werden würden. Hinsichtlich des Aufzuges muss also sichergestellt sein, dass dieser sich auch mit einem Rollstuhl befahren lässt.

Im Kontext betrachtet heißt das zusätzlich, dass der Aufzug an einer geeigneten Stelle positioniert werden muss. Es bringt demnach nichts, den Aufzug beispielsweise hinter eine Stufe zu setzen – stattdessen sollte der Aufzug sich auf derselben Ebene befinden, wie der Eingang des Gebäudes.

Anforderungen an einen behindertengerechten Personenaufzug im Detail

In Deutschland ist es per Gesetz geregelt, welche Maße ein Aufzug entsprechend seiner Klassifizierung haben muss. Diese Regelungen finden sich unter anderem in der Norm DIN EN 81-70, aber auch in den Landesgesetzen hierzu, welche wiederum Vorrang haben(!) – die folgende Regelung kann also durch das Gesetz des jeweiligen Bundeslandes übertuscht werden. Nach der DIN Norm muss ein behindertengerechter Personenaufzug diese Spezifikationen erreichen oder übertreffen:

  • Handelt es sich um einen behindertengerechten Aufzug vom Typ 1, so muss die maximale Tragkraft 450 Kilogramm betragen, die Breite des Fahrstuhlkorbes betrögt dann genau einen Meter. Außerdem ist die Fahrzeugkabine 1,25 Meter tief.
  • Ist es ein Aufzug des Typs 2, so erhöht sich die Tragkraft auf maximal 630 Kilogramm, während die Maße der Fahrzeuggondel weiter wachsen: Die Breite klettert auf einen Wert von 1,1 Metern, die muss maximal 1,4 Meter sein.
  • Der Aufzug des dritten Typs ist die Königsklasse im Bereich gesetzlich geregelter behindertengerechter Personenaufzüge: Mit einer Tragkraft von bis zu 1,275 Tonnen, einer Fahrkorbbreite von 2 Metern und einer Tiefe von 1,4 Metern, ist dieser Personenaufzug rein vorschriftsmäßig quasi das „non plus Ultra“.

Diese Normungen sind in erster Linie dafür gedacht, eine Regelung für barrierefreies Bauen und den damit verbundenen Mehrwert darzustellen: Wenn also eine Immobilie als „barrierefrei“ ausgezeichnet ist, dann nicht nur, weil der Investor oder der Makler diesen Zusatz als Verkaufsförderung einsetzt, sondern weil sie es nach diversen gesetzlichen Vorgaben, unter anderem auch der eben genannten DIN bezüglich eines Personenaufzuges, tatsächlich ist. Die DIN EN 81-70 (Personenaufzüge) ist ein Bestandteil der beiden Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2, die wiederum das barrierefreie Bauen öffentlicher Wohnungen und Gebäude regelt.

Welche Merkmale hat ein behindertengerechter Aufzug?

Aufzugsanlagen werden dann als barrierefrei ausgezeichnet, wenn sie die DIN EN 81-70 beziehungsweise das jeweilige Landesgesetz erfüllen. Neben den Maßen und der Tragkraft kommt es aber auch auf andere Dinge an, die in dieser Regelung Erwähnung finden – entweder als Pflicht oder Empfehlung:

  • Der Bereich vor dem Fahrstuhl:

    Um beim Betreten bzw. Befahren des Aufzuges keine Probleme zu haben, sollte dieser Bereich mindestens 1,5 mal 1,5 Quadratmeter groß sein. Befindet sich direkt im Anschluss eine Treppe, sollte die Fläche auf 2 mal 2 Quadratmeter erhöht werden. Außerdem empfiehlt es sich, auf Rutschfestigkeit unmittelbar vor dem Aufzug zu achten: Ein kleiner, fest installierter Teppich oder ein nicht-glatter Boden sind hier die beste Wahl. Der Teppich sollte auf keinen Fall einfach so vor den Fahrstuhl gelegt werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass er beim Einsteigen verrutscht und die Türe blockiert.

  • Die Kabine des Fahrstuhls:

    Neben den durch die DIN EN 81-70 vorgegebenen Maßen sollte die Kabine auch mit einer Griffstange ausgerüstet sein, die die Kabine umläuft. Auf diese Weise können sich Nutzer wirklich überall festhalten und haben schon durch die Existenz der Haltestange ein Gefühl von Sicherheit. Die Stange sollte sich auf einer Höhe von etwa 90 Zentimetern befinden, um sowohl von sitzenden als auch stehenden Personen genutzt werden zu können. Die maximale Höhe für den Einbau beträgt 110 Zentimeter. In einer Ecke des Aufzuges sollte sich eine Sitzmöglichkeit in Form eines Klappsitzes befinden. Ein Spiegel gegenüber der Tür dient zur besseren Orientierung innerhalb der Kabine und sorgt zudem für eine optische Vergrößerung des Raumes. Die Kontrolle bei der Einfahrt und der Ausfahrt wird dadurch ebenfalls verbessert, gegebenenfalls empfiehlt es sich auch, außerhalb der Kabine gegenüber der Tür einen Spiegel anzubringen. Eine optische Anzeige des Stockwerks ist bei einem Aufzug das Minimum, wenn es um Barrierefreiheit geht sollte allerdings auch akustisch über die Fahrtrichtung und das Stockwerk informiert werden. Auch die Beleuchtung des Fahrstuhls sollte durchdacht werden: Helles, angenehmen Licht, am besten von multiplen Lichtquellen um den Schattenwurf zu mindern, ist hier angesagt – wichtig ist auch, dass das Licht nicht blendet. Meist sind die Lichtquellen deshalb an der Decke installiert. Noch besser ist eine indirekte oder flächige Beleuchtung. Weiterhin sollte der Kabinenboden rutschfest sein, beispielsweise durch entsprechend geformten Stahl, Stein oder durch einen fest installierten Teppich.

  • Die Fahrstuhltür:

    Das Portal zur Fahrstuhlkabine und damit zum nächsten Stockwerk bildet die Fahrstuhltür. Hinsichtlich der Mechanik komm nichts anderes in Frage als eine Schiebetür oder eine Teleskoptür (dabei handelt es sich im Grunde auch um eine Schiebetür). Es ist wichtig, dass der Spalt zwischen Fahrstuhlkabine und Stockwerk möglichst klein ist und sich die beiden Ebenen auf einer Höhe befinden – die mechanischen Toleranzen sind am besten möglichst gering und überschreiten hinsichtlich des Haltemaßes nicht die Differenz von +/- einem Zentimeter. Nur so ist ein sicheres und barrierefreies Ein- und Aussteigen zu gewährleisten. Die Türbreite sollte mindestens 90 Zentimetern betragen, in von Personen stärker frequentierten Gebäuden sind es 110 cm. Wenn sich die Türe öffnet, insbesondere aber wenn sie sich schließt, sollte akustisch davor gewarnt werden. Eine hochwertige Sensorik, die für ein weiches Öffnen und Schließen der Türen sowie für die Detektion selbst kleiner, die Türe blockierenden Elemente zuständig ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Nur so ist ein hohes Maß an Sicherheit Gewährleistet. Ein jeder kennt hier das Beispiel mit der Hundeleine, die noch zwischen den Aufzugstüren ist und nicht erkannt wird: Modernde Sensoren können auch solch dünne Elemente entdecken.

  • Die Bedienelemente außen:

    Um den Aufzug auch von einer niederen Höhe aus rufen zu können, sollten die Bedienelemente in einer entsprechenden Höhe angebracht werden (wie auch bei der Haltestange sind 90 – 110 Zentimeter hier ein guter Richtwert). Außerdem sollten sie großflächig und deutlich beschriftet sein (darunter fällt auch Blindenschrift), bestenfalls sind sie zudem aktiv beleuchtet. Eine akustische und optische Stockwerksanzeige des Fahrstuhls ist auch außen vorgesehen, am besten bei einer Einbauhöhe von etwa 150 cm. Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Bedienelemente beim Blick auf den Aufzug deutlich gekennzeichnet sind – sie sollten sich also mindestens farblich, besser noch räumlich von der direkten Umgebung abheben, damit sie auch von Menschen mit Sehschwierigkeiten ertastet werden können. Die Wand um die Elemente herum sollte in diesem Zuge möglichst frei sein: Auf diese Weise entscheidet sich auch, auf welche Seite der Türe die Bedienelemente montiert werden sollten.

  • Bedienelemente innerhalb der Kabine:

    Damit die Bedienelemente gut erreichbar sind – auch für Menschen mit Behinderung – sollten sie in einer Höhe von 90 bis 110 Zentimetern, eventuell auf einer schrägen Tafel und mit mindestens 50 Zentimetern Abstand zur nächsten Ecke, angebracht werden. Wie auch außen müssen die einzelnen Schaltflächen groß und sehr gut beschriftet sein (auch mit Blindenschrift!), in der Regel sind sie aktiv beleuchtet. Sie sollten ebenfalls eine andere Farbe als die direkte Umgebung haben und sich baulich von der Tafel abheben, damit sie ertastet werden können. Ein Alarm-knopf bzw. eine Ruftaste für Notfälle sollte ebenfalls eingebaut werden, hier sollte man wiederum besonders darauf achten, dass diese Taste sich von allem anderen in der Kabine abhebt, auch von den anderen Tasten. Nur so wird verhindert, aus Versehen den Alarmknopf zu betätigen, zugleich wird aber auch sichergestellt, diese Taste zu finden.

Bezugsquellen und Kosten

Barrierefreie Aufzüge werden nicht von jedermann angeboten, dennoch sollten die meisten Hersteller „normaler“ Aufzüge auch behindertengerechte Modelle anbieten, da der Mehraufwand im Vergleich zu anderen Branchen (Hausbau, Autos, …) lange nicht so hoch ist. Trotzdem kosten barrierefreie Aufzüge teilweise deutlich mehr als ein Grundmodell. Die Preise der Aufzugsanlagen variieren stark und hängen von vielen Faktoren ab:

  • Anzahl der Haltepunkte:

    Jede zusätzliche Haltestation bedarf einer Türe und entsprechenden Bedienelementen und hebt somit den Kaufpreis der Anlage.

  • Höhe des Aufzugs:

    Je höher der Aufzug tragen soll, desto mehr kostet er auch. Höhe und Haltepunkte sind nicht konstant voneinander abhängig, sondern hängen von der Bausubstanz ab. Beispiel: In einem Altbau ist der Aufzug durch die höheren einzelnen Stockwerke bei der gleichen Anzahl der Haltepunkte höher und kostet demnach mehr.

  • Einbaukomplexität:

    Relativ viel im Preis macht die Schwierigkeit des Einbaus aus. Bestenfalls wird der Aufzug schon während dem Bau des Gebäudes geplant und eingebaut oder wenigstens für den Einbau in der Zukunft vorgesehen. Ein nachträglicher Einbau in ein Gebäude ohne Fahrstuhlschacht ist sehr teuer.

  • Tragkraft:

    Technisch gesehen werden für eine höhere Tragkraft ein stärkerer Motor und vor allem eine stärkere Konstruktion benötigt – das hebt den Preis.

  • Größe und Bauart:

    Mit der Größe des Aufzuges ist die Grundfläche der Aufzugskabine gemeint: Diese wirkt sich auch auf die Breite des Schachtes aus und kann demnach ziemlich ins Geld gehen. Aufzüge müssen übrigens nicht immer senkrecht nach oben gehen sondern können auch schräg verlaufen – diese Sonderanfertigungen sind kostspielig.

  • Ausstattung und Design:

    Wie bei nahezu jedem Produkt spielen die Ausstattung und das Design des Fahrstuhls eine direkte Rolle in der Preisbildung: So kosten besondere Materialien ebenso Aufpreis wie ein besonders designter Aufzug.

  • Marke:

    Man möchte meinen, in der Preisbildung der unterschiedlichen Marken stecken alle vorigen Punkte in einem drin, doch manchmal ist das nicht richtig: Ein IPhone kostet in der Produktion schließlich auch nur einen Bruchteil des Endpreises. Auch bei Aufzügen kommt es also auf die Marke und das damit verbundene Prestige an.

Was kostet ein behindertengerechter Aufzug denn nun?

Die Kosten eines behindertengerechten Aufzuges lassen sich im Voraus zwar nicht genau angeben, trotzdem ist selbst aus dem Stand heraus die Angabe eines Kostenbereiches möglich: Ein senkrechter, behindertengerechter Aufzug für ein Einfamilienhaus (etwa zwei oder drei Etagen) kostet in etwa 50.000 Euro. Beim Neukauf gewährt der Anbieter zudem meist mehr als die vorgeschriebenen zwei Jahre Garantie. Die Montage ist im Regelfall im Preis inbegriffen.

Wie kann man den Kaufpreis möglichst gering halten?

Es sollte vor dem Kauf genauestens eingeschätzt werden, welche Anforderungen an den Aufzug gestellt werden. Die Auswahl des Aufzuges bzw. dessen Machart sollte demnach nach folgendem Motto getroffen werden: „So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“. Ein weiteres Mittel, um preisgünstig an einen Aufzug zu kommen, sind gebrauchte Modelle. Diese kosten nur etwa die Hälfte von einem Neubau, doch fehlt meist die Garantie. Reparatur und Wartung sowie Prüfung muss der Eigentümer also aus eigener Tasche bezahlen.

Hinsichtlich der Zertifizierung sollte insbesondere bei gebrauchten Aufzügen auf das TÜV-CE Siegel geachtet werden. Beim Kauf eines Gebrauchten Aufzuges spielt auch die Verhandlungssicherheit eine große Rolle. Hierzu ist es am besten, sich um die folgenden Details Gedanken zu machen:

  1. Wurden am Lift bereits Reparaturen durchgeführt?
  2. Wie lange ist die bisherige Betriebszeit?
  3. Gibt es einen Notstoppmechanismus?
  4. Ist die Elektrik trotz des Alters auf einem angemessenen Stand?
  5. Wurde der Aufzug einmal saniert?

Förderung für einen behindertengerechten Aufzug

Recht interessant sind auch die Fördermöglichkeiten – so greifen sie zwar eher selten, doch sorgen sie für eine erhebliche Ersparnis. Von der Pflegekasse sind hier Zuschüsse von bis zu 2500 Euro möglich, insofern die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt ist. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert die Baumaßnahmen außerdem mit bis zu 50.000 Euro.

Laufende Kosten

Ein Aufzug ist als mechanische Konstruktion leider nicht für die Ewigkeit gebaut und läuft nicht ohne Strom. Für eine Aufzuganlage fallen demnach Wartungs- und Reparaturkosten sowie Stromkosten an. Diese sollten in die Kostenberechnung, insbesondere wenn die finanzielle Realisierung des Aufzuges auf einem Kredit basiert, miteinbezogen werden.