Ein Rollstuhllift bringt Sie über Treppen und Stufen, ohne dass Sie den Rollstuhl verlassen müssen. Je nach Situation ist das ein Plattformlift an der Treppe ab 7.000 €, ein Hublift am Hauseingang für 7.000 bis 14.000 € oder ein Lift mit Kabine über ganze Etagen ab 25.000 €. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € dazu.
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € dazu – beantragen Sie den Zuschuss vor dem Auftrag.
Welche Rollstuhllifte gibt es?
Alle Rollstuhllifte tragen den Rollstuhl samt Fahrer. Sie unterscheiden sich darin, wie sie fahren – an der Treppe entlang oder senkrecht – und wie viel Höhe sie schaffen:
| Bauart | Fahrweg | Typischer Einsatz | Kosten inkl. Montage |
|---|---|---|---|
| Plattformlift | schräg an der Treppe | Treppenhaus, Außentreppe, gerade oder mit Kurve | 7.000 – 23.000 € |
| Hublift / Hebebühne | senkrecht, offene Plattform | Hauseingang, Terrasse, Hochparterre bis ca. 3 m | 7.000 – 14.000 € |
| Schrägaufzug | schräg auf eigener Schiene | lange Wege am Hang, unabhängig von der Treppe | nach Länge, auf Anfrage |
| Homelift mit Kabine | senkrecht im Schachtgerüst | Einfamilienhaus, ganze Etagen | 25.000 – 50.000 € (2 Etagen) |
| Behindertenaufzug | senkrecht im Schacht | Mehrfamilienhaus, Praxis, öffentliche Gebäude | Aufpreis rollstuhlgerechte Kabine 3.000 – 5.000 € |
Ohne festen Einbau kommt eine Treppensteighilfe für den Rollstuhl aus: Sie kostet 3.000 bis 6.000 €, braucht aber immer eine Begleitperson, die sie bedient. Wer sicher umsteigen kann, ist mit einem Sitz-Treppenlift oft günstiger bedient – welcher Lift zu welcher Einschränkung passt, zeigt der Vergleich unter Behindertenlift.
Rollstuhllift für außen
Draußen entscheidet zuerst die Höhe: Wenige Stufen bis zur Haustür löst ein Hublift, eine lange Treppe am Hang ein Plattformlift für außen, mehrere Geschosse ein Aufzug an der Fassade.
| Lösung für außen | Wann sie passt | Kosten inkl. Montage |
|---|---|---|
| Hublift | Hauseingang, Terrasse, bis ca. 3 m | 7.000 – 14.000 € |
| Plattformlift außen | gerade Außentreppe | 8.500 – 17.000 € |
| Plattformlift außen | geschwungene Außentreppe | 12.500 – 23.000 € |
| Außenaufzug | ganze Etagen, an der Fassade | 30.000 – 50.000 € (2 Haltestellen) |
Stand: September 2026, Marktrichtwerte. Im Freien kommt es auf drei Dinge an, die ins Angebot gehören:
- Wetterfeste Ausführung – verzinkter oder pulverbeschichteter Stahl, geschützte Elektrik, Steuerung und Akku für Frost ausgelegt.
- Untergrund – der Hublift steht meist auf einer ebenen Betonplatte, der Plattformlift braucht tragfähige Stufen oder Stützen für die Schiene.
- Überdachung – ein Dach oder eine Einhausung hält Schnee, Eis und Laub von Plattform und Schiene fern und verlängert die Lebensdauer.
Rampe oder Lift?
Eine barrierefreie Rampe darf nach DIN 18040 höchstens 6 % steigen. Je Meter Höhe sind das rund 17 m Rampe, dazu Zwischenpodeste. Für die meisten Hauseingänge fehlt dafür der Platz – dann ist der Lift die kürzere und oft auch günstigere Lösung. Den genauen Vergleich zeigt die Seite Hublift.
Was zahlt die Pflegekasse für einen Rollstuhllift?
Ein Rollstuhllift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 € je Maßnahme, leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, bis zu 16.720 €. Ist der Lift Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls, ist vorrangig die Berufsgenossenschaft zuständig, oft mit deutlich höheren Leistungen. Dazu kommen der KfW-Kredit 159 und der Steuerabzug. Alle Wege stehen unter Kosten & Förderung.
Wichtig: Den Antrag stellen Sie mit dem Kostenvoranschlag vor dem Auftrag. Wer zuerst unterschreibt, verliert den Zuschuss. Die Krankenkasse zahlt Plattform- und Hublifte in der Regel nicht.
So kommen Sie zu Ihrem Rollstuhllift
- Situation beschreibenTreppe oder Höhe, innen oder außen – im Formular dauert das rund eine Minute.
- Termin vor OrtBis zu zwei Fachbetriebe aus Ihrer Region messen aus und erstellen ein schriftliches Angebot.
- Zuschuss beantragenMit dem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse, erst nach der Bewilligung beauftragen.
- EinbauEin Hublift ist meist an einem Tag montiert, ein Plattformlift für eine geschwungene Treppe wird nach Aufmaß einzeln gefertigt – den Liefertermin nennt das Angebot.
Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zum Rollstuhllift
Was kostet ein Rollstuhllift?
Ein Plattformlift an einer geraden Treppe im Haus kostet einschließlich Montage 7.000 bis 15.000 €, an einer geschwungenen 9.900 bis 18.000 €, im Freien bis 23.000 €. Ein Hublift für den Hauseingang liegt bei 7.000 bis 14.000 €, ein Lift mit Kabine über zwei Etagen bei 25.000 bis 50.000 €.
Welcher Rollstuhllift eignet sich für außen?
Für den Hauseingang oder die Terrasse bis etwa drei Meter ein Hublift, für lange Außentreppen ein wetterfester Plattformlift, über ganze Etagen ein Außenaufzug an der Fassade. Wichtig sind eine wetterfeste Ausführung, ein ebener, tragfähiger Untergrund und eine Überdachung gegen Schnee und Laub.
Ist ein Rollstuhllift günstiger als eine Rampe?
Oft ja, sobald mehr als einige Zentimeter zu überwinden sind. Eine barrierefreie Rampe darf nach DIN 18040 höchstens 6 % steigen – je Meter Höhe sind das rund 17 m Rampe plus Zwischenpodeste. Dafür fehlt am Haus meist der Platz, und auch eine Rampe kostet Fundament, Geländer und Belag.
Kann ich mit dem Rollstuhl einen normalen Treppenlift nutzen?
Nur wenn Sie sicher vom Rollstuhl auf den Sitz umsteigen können und oben ein zweiter Rollstuhl bereitsteht. Wer im Rollstuhl sitzen bleiben muss, braucht einen Plattformlift, einen Hublift oder einen Lift mit Kabine.
Zahlt die Pflegekasse einen Rollstuhllift?
Ja, ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €. Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden. Ist der Lift Folge eines Arbeitsunfalls, ist vorrangig die Berufsgenossenschaft zuständig.
Braucht ein Rollstuhllift eine Genehmigung?
Ob eine Baugenehmigung nötig ist, hängt vom Bundesland und vom Einbauort ab. Bei Anlagen im Freien, an der Fassade oder im Mehrfamilienhaus klären Sie das vor dem Auftrag mit der Bauaufsicht. Als Mieter brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters, die Sie nach § 554 BGB verlangen können, in der Eigentümergemeinschaft gilt § 20 Abs. 2 WEG.
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