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Behindertenaufzug / Aufzug für Behinderte

Behindertenaufzug – Kosten & Preise

Ein Behindertenaufzug bietet behinderten Menschen im Rollstuhl die Möglichkeit, trotz Behinderung flexibel zu sein. In vielen alten Gebäuden sind jedoch Behindertenaufzüge nur sehr selten vorhanden. Um diese Gebäude für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, kann auch nachträglich ein Behindertenaufzug installiert werden.

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Was ein Behindertenaufzug kostet, hängt vor allem von der Bauart ab: Eine Rollstuhl-Hebebühne für eine Eingangstreppe beginnt bei rund 7.000 €, ein Plattformlift an der Treppe kostet 7.000 bis 23.000 €, ein Senkrechtlift mit Kabine über zwei Etagen 25.000 bis 50.000 € – jeweils einschließlich Montage. Einen Teil davon übernimmt die Pflegekasse.

Rollstuhl-Hebebühneab 7.000 €bis 3 m Förderhöhe
Plattformlift7.000 – 23.000 €gerade oder kurvige Treppe
Pflegekassebis 4.180 €je Maßnahme

Grundlegend unterscheidet man Behindertenaufzüge in vier Arten

Welche Bauart passt, entscheidet in erster Linie die bauliche Situation – nicht das Budget:

SituationGeeignete Bauart
Wenige Stufen am Hauseingang oder ein Halbgeschoss, bis 3 m HöheRollstuhl-Hebebühne
Treppe vorhanden, kein Platz für einen SchachtPlattformlift an der Treppe
Mehrere Etagen im EinfamilienhausSenkrechtlift bzw. Homelift
Mehrfamilienhaus, Praxis oder öffentliches GebäudePersonenaufzug mit Kabine nach DIN EN 81-70
Person kann noch sicher sitzen und umsteigenSitz-Treppenlift (nicht für den Rollstuhl)

Kosten für einen Behindertenaufzug

Die Kosten für die Installation eines Aufzugs für Behinderte müssen in den meisten Fällen nach einer „Vor Ort Besichtigung“ ermittelt werden. Auf Grund der Vielzahl der Behindertenaufzug-Hersteller sind die Preise entsprechend unterschiedlich. Ein Treppenlift ist ab einem Preis von etwa 4.000 Euro zu haben, wobei auch hier die Abhängigkeit an die örtlichen Gegebenheiten ausschlaggebend ist. Für den Rollstuhl selbst eignet er sich allerdings nicht.

BauartSituationKosten inkl. Montage
Rollstuhl-HebebühneFörderhöhe bis 1 m7.000 – 8.500 €
Rollstuhl-HebebühneFörderhöhe bis 3 mca. 14.000 €
Plattformliftgerade Treppe7.000 – 15.000 €
PlattformliftKurven- oder Podesttreppebis ca. 23.000 €
Senkrechtlift mit Kabine2 Etagen25.000 – 50.000 €
Senkrechtlift mit Kabine3 Etagen50.000 – 80.000 €
Rollstuhlgerechte Kabine nach DIN EN 81-70Aufpreis auf einen Personenaufzug3.000 – 5.000 €

Stand: September 2026, Marktrichtwerte. Die Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €. Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden. Zusätzlich lassen sich 20 % der Lohn- und Montagekosten nach § 35a EStG absetzen, höchstens 1.200 € im Jahr. Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit nicht beantragbar. Alle Wege im Überblick: Kosten & Förderung.

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Behindertenaufzüge für jeden Anspruch

Um behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben innerhalb eines Gebäudes flexibel zu bleiben, bietet sich die Installation eines Behindertenaufzugs an. Wer durch einen Rollstuhl nicht in der Lage ist, ein höher liegendes Geschoss zu erreichen, hat z.B. die Möglichkeit einen Senkrechtaufzug oder eine Rollstuhl Hebebühne auch nachträglich einzubauen. Diese Behindertenaufzüge sind sowohl für den Einsatz im Innenbereich als auch für den Außenbereich erhältlich. Ein Rollstuhl Schrägaufzug wird ähnlich wie ein Treppenlift in den meisten Fällen problemlos an einer Treppe installiert und bietet Rollstuhlfahrern eine optimale Lösung für das erreichen unterschiedlicher Ebenen in und an Gebäuden. Weiterhin gibt es auch Plattformlifte, die vorhandene Höhenunterschiede problemlos meistern.

Senkrechtlift ohne gemauerten Schacht im Einfamilienhaus, Nutzung mit Rollstuhl

Was ein rollstuhlgerechter Aufzug erfüllen muss

  • Kabinengröße: 1.100 × 1.400 mm ist der maßgebliche Richtwert – Typ 2 nach DIN EN 81-70, auf den die DIN 18040-2 für barrierefreies Wohnen verweist.
  • Nutzlast: Für Rollstuhl und Begleitperson sind 400 kg üblich.
  • Bedienung: Taster und Notruf müssen aus dem Rollstuhl heraus erreichbar sein.
  • Rechtliche Einordnung: Anlagen mit höchstens 0,15 m/s Nenngeschwindigkeit gelten als Hebebühne nach Maschinenrichtlinie, schnellere als Aufzug nach Aufzugsrichtlinie – mit entsprechend höherem Prüfaufwand.

Welche Firmen bieten einen Behindertenaufzug an?

Einige seit vielen Jahren erfolgreich am Markt tätigen Unternehmen, haben die Technologien hinsichtlich der Behindertenaufzüge immer weiter verbessert.

Hier ein kleiner Auszug von Behindertenaufzug-Anbietern:

  • ACORN Treppenlifte
  • HIRO LIFT
  • Lifttec
  • Roka LiftConcepts
  • CAMA Treppenlift
  • GARAVENTA Lift
  • ThyssenKrupp Encasa

Welche Kabinenmaße und Bedienhöhen dabei gelten, steht ausführlich unter behindertengerechter Personenaufzug – maßgeblich ist die DIN EN 81-70. Die schlankere Variante ist der Behindertenlift, bei Treppen der Plattformlift. Preisspannen aller Anlagen: Aufzug Kosten, Zuschüsse: Kosten & Förderung.

Häufige Fragen zum Behindertenaufzug

Was kostet ein Behindertenaufzug?

Je nach Bauart zwischen rund 7.000 € für eine Rollstuhl-Hebebühne und 25.000 bis 50.000 € für einen Senkrechtlift mit Kabine über zwei Etagen, jeweils einschließlich Montage. Ein Plattformlift an der Treppe kostet 7.000 bis 15.000 € bei gerader und bis etwa 23.000 € bei kurviger Treppe.

Welcher Behindertenaufzug ist am günstigsten?

Für geringe Höhen bis etwa einen Meter ist die Rollstuhl-Hebebühne mit 7.000 bis 8.500 € die günstigste Lösung. Muss eine ganze Treppe überwunden werden und ist kein Platz für einen Schacht, ist ein Plattformlift an einer geraden Treppe mit 7.000 bis 15.000 € meist günstiger als ein Senkrechtlift.

Zahlt die Pflegekasse einen Behindertenaufzug?

Ja, als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich. Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden.

Wie groß muss ein Aufzug für Rollstuhlfahrer sein?

Maßgeblich ist eine Kabine von 1.100 × 1.400 mm nach DIN EN 81-70 Typ 2, auf die die DIN 18040-2 verweist. Für Rollstuhl und Begleitperson ist eine Nutzlast von 400 kg üblich.

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