Mit der Treppensteighilfe Treppen problemlos überwinden
In fast jeder Familie gibt es Großeltern oder auch Urgroßeltern, die auf Grund ihres hohen Alters Probleme mit ansonsten normalen Alltagshindernissen haben. Auch Menschen mit Behinderung fallen darunter, das können auch Kinder sein. Die wohl häufigste Barriere auch innerhalb des eigenen Hauses ist die Treppe.
Dieser Umstand zwingt viele Menschen dazu, in eine sogenannte barrierefreie Wohnung umzuziehen und ihr altes Heim zu verlassen – zwar mag das für manche kein Problem darstellen, doch ist gerade das für viele auch ein schwerer Schritt, schließlich haben die meisten älteren Menschen einen Großteil ihres Lebens oder gar ihrer Kindheit in dem Gebäude verbracht. Doch nicht nur deswegen kommt für die Betroffenen ein Umzug nicht in Frage, sondern auch auf Grund mangelnder finanzieller Mittel für ein neues komplett barrierefreies Heim – denn gerade die Barrierefreiheit lässt sich der Erbauer und Betreiber des Gebäudes teuer bezahlen, zumal Wohnungen dieser Art sehr begehrt sind.
Kein Umzug nötig dank der Treppensteighilfe
Es gibt aber eine technisch bereits gut umgesetzte Lösung, um dem Verlassen des trauten Heimes nur wegen der Treppe als Barriere zu entgehen: Die Treppensteighilfe. Um überhaupt einmal zu klären, worum es sich dabei handelt, sollte eine kleine Definition Missverständnisse ausschließen: Eine Treppensteighilfe hilft einer Person, eine Treppe zu besteigen. Anders als ein Treppenlift dient als Führung bzw. Bewegungsuntergrund der Treppensteighilfe keine fest installierte Schiene, sondern die vorhandene Treppe. Die Treppensteighilfe wird bei ihrer Arbeit von einer Hilfsperson geführt, die lediglich die Aufgabe des Lenkens übernehmen muss.
Der funktionelle Unterschied zwischen einer Treppensteighilfe und einem Treppenlift ist also, dass die Treppensteighilfe die Person beim Überwinden einer Treppe lediglich unterstützt. Diese Unterstützung geht zwar soweit, als dass die Person keine zusätzliche Kraft aufwenden muss, jedoch bedarf sie einer Hilfsperson, die das Gerät führt. Der Vorteil im Gegensatz zum Treppenlift ist die freie Mobilität – die Treppensteighilfe kann die Person begleitend mehrere verschiedene Treppen überwinden. Ein Treppenlift hingegen kann vollkommen alleine bedient werden, ist dafür aber fest an einer Treppe installiert – damit steigt auch der Preis.
Die unterschiedlichen Modelle von Treppensteighilfen
Es gibt viele verschiedene Firmen, die wiederum unterschiedliche Treppensteighilfen anbieten, die wiederum unterschiedlich arbeiten. Im groben kann zwischen Treppensteighilfen mit Laufrädern und jenen mit Raupensystemen unterschieden werden. Außerdem gibt es Treppensteighilfen mit vorinstalliertem Sitz oder mit einer Kopplung an einen Rollstuhl bzw. einen anderweitigen Sitz. Ein Laufradsystem ist hauptsächlich dann von Vorteil, wenn man gerade Treppen überwinden will. Bei Wendeltreppen jedoch greift man besser auf die zwar etwas schwerer zu kontrollierende, aber dafür günstigere Laufradlösung zurück.
Einzig bei einem steilen Hang beispielsweise im Garten wäre das Raupensystem klar im Vorteil – zwar kommt dieser Umstand in der Praxis nicht allzu oft vor, doch zeigt er die universelle Einsetzbarkeit der auf Raupensystemen basierenden Treppensteighilfen. Der weitere Vorteil einer Treppensteighilfe für Rollstühle mit einem Raupensystem ist, dass diese zumeist zusammenklappbar sind und somit einfach in ein Auto passen.
Treppensteighilfe in der Praxis (Modell: Alber Antriebstechnik)
Preise und Modelle
Eine Treppensteighilfe arbeitet grundsätzlich nicht mit einer externen Stromversorgung, sondern mit einem Akku – womit gleich ein weiterer Vorteil gegenüber dem Treppenlift erklärt ist, da man auch bei einem Stromausfall noch mobil bleibt. Die Preise variieren von etwa 3000 Euro bis 6000 Euro und zeichnen in der Regel deutlich die Qualität oder die Zusatzfunktionen der Geräte ab. Die teuersten Modelle sind jene mit Raupensystem, doch auch Treppensteighilfen mit Laufradsystemen können nur geringfügig günstiger sein.
Treppensteighilfe für den Rollstuhl
Die günstigen Modelle arbeiten mit einem Blei-Akkumulator, der sich vor allem durch das höhere Gewicht bemerkbar macht. Außerdem ist hier ein fest installierter Sitz vorhanden und die kleinen Rollen vorne machen ihn nur bedingt für zu einem kleinen Rollstuhlersatz. Das Modell beschränkt sich auf das Wesentliche und kann einer Person, die noch nicht auf andere Hilfsmittel wie beispielsweise einen Rollstuhl angewiesen ist, mit Hilfe einer unterstützenden Person helfen, eine Treppe zu überwinden.
Je mehr Geld man ausgibt, desto mehr bekommt man auch dafür. Die nächst höhere Stufe wären Treppensteighilfen für Rollstühle, die wiederum etwas modifiziert werden müssen. Die Halterung, die am Rollstuhl befestigt werden muss, ist in der Lieferung aber inbegriffen, der Preis für Treppensteighilfen dieser Art liegt um die etwa 3500 Euro. Die Verwendung eines Lithium-Ionen Akkus anstelle der Bleiakkumulatoren macht die Treppensteighilfe nicht nur leichter, sondern auch leistungsfähiger und flexibler, da man das Gerät nicht so schnell wieder aufladen muss – er macht die Treppensteighilfe aber auch gleich um ein paar hundert Euro teurer.
Eine Rollstuhl-Treppensteighilfe-Kombination mit integrierten Bremsen ist das nächste Modell und kostet etwas weniger als 4000 Euro. Das eben genannte Modell für Rollstühle gibt es auch nicht-rollstuhlspezifisch. Hier wird der Rollstuhl nicht an einer Halterung befestigt, sondern steht mit den Rädern auf der Treppensteighilfe. Damit kann man das Gerät für mehrere Rollstühle verwenden – es wird aber auch teurer und kostet etwa 4000 € bis 5000 €.
Weitere Möglichkeiten mit dem Rollstuhl Treppen zu überwinden:
Im Außenbereich
Die Treppensteighilfen für den Außeneinsatz sind quasi ebenfalls als Rollstuhl-Treppensteighilfe-Kombi zu sehen, mit Bremsen und erhöhter Spurbreite sowie zusätzlichen Sicherungen eignet es sich aber auch für den Einsatz außer Haus – beispielsweise im Garten auf der Terrasse.
Das mit Abstand teuerste Modell ist die Treppensteighilfe mit dem Raupensystem. Dieses Gerät kann wirklich fast alle Rollstühle – auch schwere elektrisch betriebene – über gerade Treppen transportieren und Bedarf dabei nur sehr wenig Kontrolle durch eine dritte Hilfsperson. In der Regel wiegen Treppensteighilfen nicht mehr als 50 Kilogramm und können ein Gewicht von ca. 120 bis 200 Kilogramm problemlos transportieren (abhängig vom Modell).
Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder andere Kostenträger
Die Krankenkassen zahlen immer weniger, das macht sich sowohl in der Dentalmedizin als auch hinsichtlich erforderlicher Zusatzgeräte wie Treppensteighilfen sehr deutlich bemerkbar. Unter Berufung auf einen Urteilsspruch des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: B 3 KR 13/09) leiten Krankenkassen Anträge auf eine Treppensteighilfe fast immer ohne Prüfung an die Sozialhilfeträger weiter. Diese wiederum prüfen lediglich, ob Leistungen der Sozialhilfen, in aller Regel betrifft das die sogenannte Eingliederungshilfe, gewährt werden – fast immer endet der Bescheid so mit einer negativen Rückmeldung. Was Betroffene bei der Antragstellung bzw. dem Vorgang wissen sollten:
- Wenn kein Gutachten erforderlich ist, müssen die Krankenkassen den Antrag innerhalb von zwei Wochen weiterleiten, ansonsten sind sie dazu verpflichtet, den Antrag unter Einbeziehung aller anderen Leistungsträger zu prüfen. Im Falle der Weiterleitung muss der Sozialhilfeträger ebenfalls innerhalb von zwei Wochen den Antrag überprüfen, zahlt im Falle einer positiven Entscheidung das Geld aus und holt es sich von dem ausgewählten Kostenträger zurück.
- Im Falle einer negativen Entscheidung erlässt der Sozialhilfeträger einen Ablehnbescheid, gegen den innerhalb von einem Monat nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden muss.
- Wenn dieser Wiederspruch auch abgelehnt wird, sollten sich die Betroffenen mit einer Klage an das Sozialgericht wenden. Damit im Zweifel auch der richtige Kostenträger verurteilt wird, sollten alle in Frage kommenden Parteien beigeladen werden, auch die Krankenkasse, die trotz des einstigen Urteils als Kostenträger in Frage kommen kann.
- Das Klageverfahren selbst ist für die betroffenen Bürger kostenfrei – jedenfalls solange sie noch nicht auf die Aussichtslosigkeit der Klage hingewiesen worden sind. Wird ein Anwalt oder Gutachter beauftragt, so bekommt der Betroffene die Kosten dafür nur im Falle eines Sieges vor Gericht zurückerstattet.
- Die Abschreckung ist größer geworden, doch ist es immer noch möglich, die Treppensteighilfe (und auch viele andere Hilfen, die die Wohnung barrierefreier machen) nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Die Treppensteighilfe als ideale Unterstützung bei der Begehung einer Treppe
Zusammenfassend lässt sich reflektieren, dass eine Treppensteighilfe – egal ob jetzt Laufrad- oder Raupenausführung – eine preiswerte und effiziente Lösung ist, wenn es darum geht, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung das Überwinden der Treppe möglich zu machen. Die Treppensteighilfe ist im Gegensatz zu Treppenliften mobil und dadurch flexibel einsetzbar, weil sie nicht von der Treppe abhängig ist. Außerdem kann auch ein Rollstuhlfahrer auf diese Weise eine Treppe begehen. Der einzige Wehrmutstropfen scheint die Hilfsperson zu sein – doch selbst das hat den Vorteil, dass sich der Betroffene Mensch nicht alleine mit einer Maschine auseinandersetzen muss, sondern selbst beim Überwinden einer Treppe noch einen Menschen auf seiner Seite weiß.