Treppenlift-Förderung erhalten – Welche Zuschüsse gibt es?
Treppenlifte sind kostspielige Investitionen, auf die sich kaum ein Patient von vornherein einstellen kann. Eine finanzielle Unterstützung bzw. Treppenlift-Förderung kommt in solchen Momenten ganz gelegen; besonders da bei Treppenliften Krankenkassen in der Verantwortung stehen.
Voraussetzungen für den Zuschuss eines Treppenlifts der Krankenkasse
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen stimmen nur dann der Teilfinanzierung eines Treppenlifts zu, wenn Ihnen eine Bescheinigung über eine Pflegestufe des Patienten vorliegt. Diese muss von einem medizinischen Dienst angefertigt worden sein und erfolgt meist nach einem Hausbesuch.
Erst wenn die Pflegestufe bestätigt wurde, kann der Krankenkasse der Antrag auf eine „wohnumfeld-verbessernde Maßnahme“ vorgelegt werden. Diesem Antrag wird ein Angebot über den Einbau des Treppenlifts angehängt. Da bei Treppenliften Krankenkassen die Notwendigkeit der Installation auswerten, entscheidet nicht die Höhe des Angebots, sondern die Bedürftigkeit des Antragstellers über eine Mitfinanzierung.
Die Höhe des Zuschusses
Die individuelle Höhe der Bezuschussung wird von der Krankenkasse festgelegt. Maximal 2.500 Euro werden in den meisten Fällen genehmigt. Mit dieser finanziellen Hilfe kann der Kostenaufwand von circa 8.000 Euro bereits um einiges geschmälert werden. Sofern die Krankenkasse Treppenlifte nicht mitfinanziert, gibt es noch weitere Möglichkeiten, um einen Kostenzuschuss zu beantragen.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt die volle Höhe der Treppenlift Kosten, sofern die Pflegestufe oder Behinderung durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen wurde. Das Arbeitsamt kann einen Kostenzuschuss veranlassen, wenn durch die Installation eines Treppenliftes die Arbeitsfähigkeit oder das aktuelle Arbeitsverhältnis gewahrt bleiben kann. Auch gibt es verschiedene Stiftungen, die bei einer Mitfinanzierung des Treppenliftes zurate gezogen werden können. Dennoch bleiben die ersten Anlaufstellen bei einem Treppenlift Krankenkassen, die in engem Kontakt mit den behandelnden Ärzten Entscheidungen über eine Bezuschussung treffen können.
Ein abgelehnter Antrag – was nun?
Nicht jeder Antrag wird von der Krankenkasse uneingeschränkt angenommen. Es kann sein, dass die Versicherung keine zwingende Notwendigkeit in der Installation sieht, der Patient aber nicht in der Lage ist, den Einbau eines Treppenlifts selbst zu finanzieren. Alternativmodelle stehen durch mobile Treppenlift Systeme, Treppenlifte zur Miete und gebrauchte Treppenlifte zur Verfügung.
Erstere können zum Beispiel an einem Rollstuhl befestigt werden und bewältigen Treppenstufen vollautomatisch. Auch ein speziell für den Rollstuhl entwickelter Plattformlift oder Rollstuhl Schrägaufzug kann auf diesem Wege bezuschusst werden. Die Miete von Treppenliften eignet sich vor allem dann, wenn dieser nur über einen kurzen Zeitraum von wenigen Monaten verwendet werden muss. Gebrauchte Modelle lassen sich günstig an geeignete Treppen anbauen und kosten meist nur die Hälfte vom ursprünglichen Preis.