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Aufzug für Mehrfamilienhaus: Kosten, Beschluss und Umlage

Ein Aufzug im Mehrfamilienhaus kostet im Neubau rund 20.000 bis 50.000 €, bei der Nachrüstung im Bestand eher 60.000 bis weit über 100.000 €. Den Unterschied macht fast immer der Schacht – ob er ohnehin gebaut wird oder nachträglich in ein fertiges Haus muss. Wie der Aufzug im Neubau geplant wird, steht unter Aufzug im Neubau.

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Wer diese Seite liest, ist selten Privatperson: Es sind Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Verwaltungen. Für die hängt am Aufzug mehr als der Preis – nämlich die Frage, wie der Einbau beschlossen wird, wer ihn bezahlt und was sich auf die Miete umlegen lässt. Beides steht weiter unten, mit den einschlägigen Paragrafen.

Aufzug im Mehrfamilienhaus im Gebäudeschnitt: Schacht neben dem Treppenhaus mit Tür auf jeder Etage, Bewohner mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen
Neubau20.000 – 50.000 €Schacht wird ohnehin gebaut
Nachrüstung im Bestandab 60.000 €bis weit über 100.000 €
Umlage auf die Miete8 % im Jahrnach § 559 BGB

Arten von Aufzügen für Mehrfamilienhäuser

In Abhängigkeit von den individuellen Vorstellungen und den baulichen Voraussetzungen vor Ort kommen diverse Arten von Personenaufzügen für ein Mehrfamilienhaus infrage. Die grundsätzliche Frage ist, wo der Aufzug installiert werden soll. Viele Anbieter haben dank flexibler Schachtgerüste maßgeschneiderte Lösungen sowohl für innen als auch für außen parat (Innenaufzug, Außenaufzug). Auch der nachträgliche Einbau eines Aufzugs stellt kein Problem dar. Bei den flexiblen Schächten sind zudem, anders als bei Betonschächten, mehrere Aufzugsgrößen möglich. Sollte es keines falls möglich sein, den Aufzug innerhalb eines Gebäudes zu montieren, dann verbleibt als Option nur noch der Außenaufzug. Außenaufzüge bieten zudem den enormen Vorteil, dass Ihre Montage nur wenig Platz in Anspruch nimmt. Besonders Schachtgerüste aus Glas und Stahl, Außen an der Fassade angebracht, werten das Gebäude auch optisch auf.

Panorama- und Glasaufzüge

Zu den edelsten Modellen zählen die Panoramaaufzüge aus Glas, die sich meist perfekt in die Gesamtarchitektur einfügen. Einige Hersteller sind auf den Bau moderner Panoramaaufzüge spezialisiert und bieten je nach Bedarf des Kunden maßgeschneiderte Lösungen an. Je nach Budget lassen sich sehr elegante Aufzüge mit Panoramablick individuell nach Kundenwunsch umsetzen.

Anders als bei herkömmlichen Modellen liegt der Fokus bei einem Glasaufzug vor allem auf dem Design. Auf manche Benutzer kann es befremdlich wirken, dass selbst die Bodenplatte komplett aus Glas gefertigt ist. Dies ist jedoch unbedenklich, denn die modernen Gläser zeichnen sich durch eine hohe Belastbarkeit aus.

Antrieb: Seilaufzug oder Hydraulikaufzug

Nach der Funktionsweise sind im Wesentlichen Seilaufzüge einerseits und Hydraulikaufzüge andererseits unterscheiden. Die beiden Antriebsarten bringen je ihre eigenen Vor und Nachteile mit sich.

Der Seilaufzug arbeitet mit Gegengewicht. Das macht ihn energieeffizient, erlaubt beliebige Förderhöhen und im Wohnhaus übliche Geschwindigkeiten von 1,0 bis 1,6 m/s. Antrieb und Umlenkung sitzen oben – der Schachtkopf muss diese Lasten tragen.

Der Hydraulikaufzug wird von unten geschoben. Er fährt langsamer, verbraucht ohne Gegengewicht mehr Strom und ist etwa ab 18 bis 20 Metern Förderhöhe unwirtschaftlich. Dafür trägt die Schachtgrube die Last statt des Schachtkopfs – im Altbau ist das häufig das Argument, das die Bauart entscheidet.

→ Der ausführliche Vergleich beider Antriebe steht auf Hydraulische Aufzüge.

Als Faustregel: Bis etwa fünf Haltestellen und bei mäßiger Nutzung spielt die Hydraulik ihre Stärken aus. In größeren Häusern mit vielen Fahrten am Tag ist der Seilaufzug über die Lebensdauer die günstigere und komfortablere Lösung.

Anbieter für Aufzugsanlagen im Mehrfamilienhaus

Der deutsche Markt wird von wenigen großen Herstellern und einer Reihe spezialisierter Mittelständler getragen. Für ein Mehrfamilienhaus kommen andere Anbieter in Frage als fürs Einfamilienhaus – Homelift-Hersteller scheiden hier aus.

AnbieterProfilTypischer Einsatz
Schindler, OTIS, Kone, TK ElevatorWeltmarktführer mit flächendeckendem ServicenetzNeubau und große Bestandsobjekte
HIRO LIFTdeutscher Hersteller, stark bei SonderlösungenNachrüstung, beengte Verhältnisse
MaylandMittelständler mit eigenem SchachtgerüstbauAußenanbau und Stahl-Glas-Schächte
ASCOFokus auf Modernisierung bestehender AnlagenAustausch alter Aufzüge

Wichtiger als der Name auf der Kabinenwand ist, was nach der Montage passiert. Eine Aufzugsanlage läuft zwanzig Jahre und länger; in dieser Zeit entscheidet der Service über die Gesamtkosten. Fragen Sie deshalb jeden Anbieter vor der Vergabe:

  • Wo sitzt der nächste Servicetechniker, und welche Reaktionszeit wird schriftlich zugesagt – auch bei einer eingeschlossenen Person?
  • Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Lassen Sie sich einen Zeitraum nennen, keine Absichtserklärung.
  • Was umfasst der Wartungsvertrag genau, und was wird zusätzlich berechnet? Anfahrt, Kleinteile und Notrufaufschaltung tauchen häufig separat auf.
  • Sind Sie an den Hersteller gebunden? Manche Steuerungen lassen sich nur vom eigenen Service warten – das schaltet den Wettbewerb für die nächsten zwei Jahrzehnte aus.

Holen Sie mindestens drei Angebote ein und achten Sie darauf, dass sie denselben Leistungsumfang abbilden: Schacht, Türen, Elektro, Durchbrüche, Wiederherstellung, Abnahme.

Was vor dem Einbau zu klären ist

Bevor es um Angebote geht, entscheiden vier Punkte darüber, ob und wie sich der Aufzug überhaupt umsetzen lässt:

Ob Ihr Gebäude nach der Landesbauordnung überhaupt einen Aufzug haben muss, steht unter Aufzugspflicht.

Baugenehmigung

Ein nachträglich eingebauter Aufzug ist fast immer genehmigungspflichtig – bei einem Anbau an der Fassade ohnehin, weil sich die Kubatur des Gebäudes ändert. Rechnen Sie mit zwei bis vier Monaten für das Verfahren und mit einem Statiker, der die Lastabtragung nachweist.

Brandschutz

Der Schacht muss brandschutztechnisch abgetrennt werden. Wird der Aufzug ins Treppenauge gesetzt, greift das in den notwendigen Treppenraum ein – das ist der Punkt, an dem Projekte im Bestand am häufigsten scheitern. Eine Rauchableitung im Schachtkopf ist Standard.

Kabinenmaße nach DIN EN 81-70

Soll der Aufzug barrierefrei nutzbar sein, gilt Typ 2: Kabine mindestens 1.100 × 1.400 mm, lichte Türbreite 900 mm. Wer knapper baut, spart wenige tausend Euro und schließt Rollstuhlnutzer dauerhaft aus – worauf es dabei ankommt, steht unter behindertengerechter Personenaufzug.

Denkmalschutz

Bei geschützter Fassade ist der Anbau außen oft ausgeschlossen; dann bleibt nur das Treppenauge oder ein Senkrechtlift mit geringem Platzbedarf. Die Abstimmung mit der Denkmalbehörde gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Planung.

Wie eine Nachrüstung im Bestand technisch abläuft, ist ausführlich unter Personenaufzug nachrüsten beschrieben; einen Überblick über alle Bauformen gibt Welche Aufzugslösung passt zu Ihrem Gebäude?.

Für die Schachtplanung: Der Aufzugsplaner zeigt Schacht-, Gruben- und Schachtkopfmaße für Ihre Kabinengröße als Spanne über mehrere Hersteller und prüft, ob nach der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes ein Aufzug Pflicht ist.

Was ein Aufzug im Mehrfamilienhaus kostet

Pauschalpreise gibt es nicht – aber belastbare Größenordnungen. Entscheidend sind Anzahl der Haltestellen, Nutzlast, Kabinenmaße und vor allem, ob ein Schacht vorhanden ist.

SituationAnlageKosten
Neubau, Schacht bauseitsbis 450 kg, 6 Personen20.000 – 30.000 €
Neubau mit mitgeliefertem Schachtbis 450 kg30.000 – 50.000 €
Höherwertige Anlage, mehr Haltestellen630 kg, 4–6 Halte40.000 – 80.000 €
Nachrüstung als AußenanbauFassade, mit Fundament60.000 – 120.000 €
Nachrüstung im GebäudeinnerenTreppenauge oder Deckendurchbrüchemeist sechsstellig
Panorama- oder GlasaufzugAufpreis auf die jeweilige Bauart+ 20 – 40 %

Stand: September 2026. Marktrichtwerte einschließlich Montage, ohne Planung, Statik und Wiederherstellung der Oberflächen. Verbindlich ist allein ein Angebot nach Besichtigung.

Geht es nicht um Personen, sondern um Waren – etwa für eine Praxis oder ein Ladenlokal im Haus –, gelten andere Traglasten und Vorschriften. Die Preise nach Nutzlast stehen auf der Seite Lastenaufzug Kosten.

Was kostet der Aufzug pro Partei?

Die Frage, an der Eigentümerversammlungen scheitern – hier in drei Angaben beantwortet.

Wie viele Haltestellen soll der Aufzug bedienen?
Wo entsteht der Schacht?
Wie viele Wohneinheiten teilen sich die Kosten?
Anteil je Wohneinheit
—
Gesamtkosten der Anlage
—
inklusive Montage, ohne Nebenkosten der Baustelle
Jetzt Angebote erhalten
Marktrichtwerte, Stand September 2026. Der Rechner teilt die Kosten gleichmäßig auf die Wohneinheiten – tatsächlich erfolgt die Verteilung nach Miteigentumsanteilen, die Gemeinschaft kann davon nach § 21 WEG abweichend beschließen. Wer den Einbau allein verlangt, trägt ihn nach § 21 Abs. 1 WEG allein. Keine Rechtsberatung.

Warum Nachrüstung so viel teurer ist

Im Neubau wird der Schacht mitgeplant und mitbetoniert – er kostet kaum Aufpreis. Im Bestand ist er das Projekt: Fundament, Durchbrüche durch jede Geschossdecke, Eingriffe in die Statik, Brandschutz im Treppenraum, oft der Verlust von Wohn- oder Kellerfläche. Dazu kommen Planung, Tragwerksplaner, Bauantrag und die Wiederherstellung aller Oberflächen.

Balkendiagramm: Kosten für einen Aufzug im Mehrfamilienhaus, Neubau gegen Nachrüstung

Deshalb steht auf mancher Seite „ab 15.000 €“ und auf anderer „sechsstellig“ – beides stimmt, es sind nur verschiedene Situationen. Für eine Eigentümergemeinschaft im Bestandsbau ist die realistische Planungsgröße der obere Bereich.

→ Alle Preisspannen nach Bauart und Etagenzahl: Was ein Aufzug für 3, 4 oder 5 Etagen kostet. Soll der Schacht an die Fassade, stehen Genehmigung, Abstandsflächen und Fundament unter Außenaufzug Kosten; zur Antriebswahl bis vier Haltestellen siehe Hydraulikaufzug Kosten.

Mit unserem Angebotsservice für Aufzüge kann man verschiedene Angebote für Personenaufzüge einfach und bequem miteinander vergleichen. Die Angebotssuche lässt sich dabei nach verschiedenen Kriterien wie Gebäudeart, Aufzugsart, gewünschter Tragfähigkeit oder Anzahl der zu überwindenden Stockwerke eingrenzen. Durch einen effektiven Preisvergleich lassen sich mehrere tausend Euro sparen.

Laufende Kosten

Eine Aufzugsanlage im Mehrparteienhaus verursacht dauerhaft Kosten, die über die Betriebskosten umgelegt werden können: Wartungsvertrag, wiederkehrende Prüfung durch die Überwachungsstelle, Strom, Notrufaufschaltung und Rücklagen für Reparaturen. Je nach Anlagengröße und Nutzung liegt der Wartungsvertrag im Bereich von 1.000 bis 3.000 € im Jahr.

Welche dieser Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen – und warum auch das Erdgeschoss mitzahlt –, erklärt Aufzug in der Nebenkostenabrechnung.

Von gebrauchten Anlagen aus Online-Auktionen raten wir im Mehrparteienhaus ab. Sie tragen als Betreiber die Verantwortung für die Sicherheit – ohne lückenlose Wartungshistorie und Konformitätsnachweise ist das kein tragbares Risiko.

Wie der Einbau in der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird

Seit der WEG-Reform ist der Einbau kein Fall mehr für Einstimmigkeit. Drei Regelungen entscheiden über Beschluss und Kosten – und sie werden in der Praxis regelmäßig verwechselt.

Der Beschluss: einfache Mehrheit genügt

Ein Aufzug ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 1 WEG. Danach können Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung hinausgehen, schlicht beschlossen werden – eine qualifizierte Mehrheit verlangt das Gesetz dafür nicht.

Der Anspruch: ein einzelner Eigentümer genügt

Der in der Praxis wichtigste Hebel steht in § 20 Abs. 2 WEG: Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Die Gemeinschaft kann das nicht einfach ablehnen – sie darf nur über die Ausführung entscheiden.

Die Grenze zieht § 20 Abs. 4: Nicht verlangt werden kann, was die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einen Eigentümer unbillig benachteiligt. Genau an dieser Formulierung entscheiden sich die Streitfälle – ein Außenaufzug an der Straßenfassade eines Denkmals wird anders bewertet als ein Schacht im Innenhof.

Die Kosten: wer verlangt, zahlt – mit einer wichtigen Ausnahme

Hier trennen sich die Fälle nach § 21 WEG:

  • Wurde die Maßnahme einem Eigentümer gestattet oder auf sein Verlangen nach § 20 Abs. 2 durchgeführt, trägt er allein die Kosten – und nur er darf die Anlage nutzen.
  • Wurde sie mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen, tragen alle Eigentümer anteilig. Dasselbe gilt, wenn sich die Kosten in angemessener Zeit amortisieren.
  • Bei allen übrigen baulichen Veränderungen zahlen die, die sie beschlossen haben – nach dem Verhältnis ihrer Anteile.

Praktische Folge

Die Zweidrittelmehrheit ist die entscheidende Schwelle. Darunter zahlt ein kleiner Kreis allein und die übrigen bleiben von der Nutzung ausgeschlossen – darüber wird der Aufzug zur Sache der ganzen Gemeinschaft. Wer eine Maßnahme durchbringen will, sollte deshalb nicht auf die einfache Mehrheit zielen, sondern auf zwei Drittel.

Das ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Vorhaben gehört der Beschlusstext vor die Eigentümerversammlung – fehlerhafte Beschlüsse sind anfechtbar und kosten am Ende mehr als die Beratung. Ein Muster für Antrag und Beschlussvorschlag sowie einen Rechner für die Verteilung nach Etage finden Sie unter Aufzug in der Eigentümergemeinschaft.

Schaubild: Wer den Aufzug in der Eigentümergemeinschaft zahlt – Kostenverteilung nach § 21 WEG

Lässt sich der Aufzug auf die Miete umlegen?

Ja. Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs ist eine Modernisierung, und dafür sieht § 559 BGB eine dauerhafte Mieterhöhung vor.

  • 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten dürfen jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden.
  • Gedeckelt ist das auf 3 € je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.
  • Liegt die Miete vor der Erhöhung unter 7 € je Quadratmeter, sind es höchstens 2 € je Quadratmeter.

Ein Rechenbeispiel

Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen, Aufzug für 90.000 €. Auf eine 70-m²-Wohnung entfallen anteilig rund 11.250 €. Acht Prozent davon sind 900 € im Jahr, also 75 € im Monat – das entspricht 1,07 € je Quadratmeter und bleibt damit unter der Kappungsgrenze.

Aufzug, acht Wohnungen90.000 €Gesamtkosten
Anteil 70-m²-Wohnungrund 11.250 €8 % davon: 900 € im Jahr
Mieterhöhung75 € im Monat1,07 € je Quadratmeter

Zwei Punkte, an denen es in der Praxis hängt: Von den Gesamtkosten ist der Instandhaltungsanteil abzuziehen, wenn ohnehin etwas hätte erneuert werden müssen. Und die Modernisierungsankündigung muss formgerecht und rechtzeitig erfolgen – Fehler dabei kosten die Erhöhung.

Und wenn ein Mieter den Aufzug verlangt?

Nach § 554 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Maßnahme auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist. Bei einem Aufzug in einem Mehrparteienhaus ist die Zumutbarkeitsgrenze allerdings schnell erreicht – in der Praxis geht es dort eher um einen Treppenlift.

Betreiberpflichten: Prüfung, Wartung, Notruf

Anders als im selbst genutzten Einfamilienhaus ist ein Aufzug im Mehrparteienhaus eine überwachungsbedürftige Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung. Daraus folgen feste Pflichten, und zwar für Sie als Betreiber – also für die Eigentümergemeinschaft oder den Vermieter.

Fristen, Kosten und Ablauf der vorgeschriebenen Prüfungen stehen ausführlich unter Aufzug-TÜV-Prüfung.

  • Wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA und andere). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten.
  • Zwischenprüfung in der Mitte des Zeitraums zwischen zwei Hauptprüfungen – Sicht- und einfache Funktionsprüfungen. Dieser Punkt wird häufig übersehen und führt bei der nächsten Prüfung zur Beanstandung.
  • Zwei-Wege-Notrufsystem mit ständig besetzter Notrufzentrale. Eine Klingel genügt nicht.
  • Wartung nach Herstellervorgabe durch einen Fachbetrieb, dokumentiert im Prüfbuch.

Die Kosten dafür trägt der Eigentümer und kann sie über die Betriebskosten umlegen. → Mehr dazu unter Aufzugswartung.

Im Rahmen der Wartung sollte der Aufzug auf Herz und Nieren geprüft werden. Je nachdem sind entweder die Seilzüge oder die Hydraulik zu prüfen, zudem die Bremsen und die Sicherheitsvorkehrungen. Auch die Türen und deren Schließmechanismen sowie der allgemeine Zustand der Anlage und des Aufzugsschachts müssen Gegenstand der Wartung sein.

Förderung für den Aufzug im Mehrfamilienhaus

Für Mehrparteienhäuser gelten dieselben Programme wie sonst auch – mit einer Besonderheit: Die Förderung zählt je Wohneinheit. Bei acht Wohnungen vervielfacht sich der Rahmen entsprechend.

  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: bis zu 50.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig über die Hausbank. Die KfW nennt das Einbauen und Nachrüsten von Aufzugsanlagen ausdrücklich als förderfähige Maßnahme. Antrag vor Vorhabenbeginn.
  • KfW-Zuschuss 455-B: derzeit nicht beantragbar – die Mittel sind ausgeschöpft. Laut KfW ist eine Antragstellung wieder möglich, sollten 2027 erneut Bundesmittel bereitstehen.
  • Pflegekasse (§ 40 SGB XI): bis zu 4.180 € je Maßnahme für Bewohner mit Pflegegrad. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haus, gilt der Betrag je Person – bis zu 16.720 €.
  • Landes- und Kommunalprogramme: fördern Barrierefreiheit im Geschosswohnungsbau oft zusätzlich, teils mit eigenen Quoten für Vermieter.

→ Alle Kostenträger im Überblick: Kosten & Förderung.

Häufige Fragen zum Aufzug im Mehrfamilienhaus

Was kostet ein Aufzug im Mehrfamilienhaus?

Im Neubau mit bauseitigem Schacht rund 20.000 bis 30.000 €, mit mitgeliefertem Schacht 30.000 bis 50.000 €. Die Nachrüstung in ein bestehendes Gebäude liegt deutlich höher: als Außenanbau 60.000 bis 120.000 €, im Gebäudeinneren meist sechsstellig. Den Unterschied macht fast immer der Schacht.

Welche Mehrheit braucht die Eigentümergemeinschaft?

Für den Beschluss selbst genügt nach § 20 Abs. 1 WEG die einfache Mehrheit. Entscheidend ist aber die Kostenfrage: Erst ab mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile tragen alle Eigentümer die Kosten anteilig. Darunter zahlen nur die, die zugestimmt haben – und nur sie dürfen den Aufzug nutzen.

Kann ein einzelner Eigentümer den Einbau verlangen?

Ja. § 20 Abs. 2 WEG gibt jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Die Gemeinschaft entscheidet dann nur noch über die Ausführung. Die Grenze liegt dort, wo die Anlage grundlegend umgestaltet oder ein Eigentümer unbillig benachteiligt würde.

Wie viel darf ich auf die Miete umlegen?

Nach § 559 BGB 8 % der für die jeweilige Wohnung aufgewendeten Kosten pro Jahr. Gedeckelt auf 3 € je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren; liegt die Miete unter 7 € je Quadratmeter, auf 2 €. Vom Betrag ist der Instandhaltungsanteil abzuziehen.

Wie oft muss der Aufzug geprüft werden?

Im Mehrparteienhaus ist die Anlage überwachungsbedürftig nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüffrist durch eine zugelassene Überwachungsstelle darf zwei Jahre nicht überschreiten, dazwischen ist eine Zwischenprüfung fällig. Hinzu kommen Wartung nach Herstellervorgabe und ein Zwei-Wege-Notrufsystem.

Seilaufzug oder Hydraulikaufzug?

Hydraulik lohnt sich bis etwa 18 bis 20 Meter Förderhöhe und bei mäßiger Nutzung – sie trägt die Last in die Schachtgrube statt in den Schachtkopf, was im Altbau oft entscheidend ist. In größeren Häusern mit vielen Fahrten ist der Seilaufzug über die Lebensdauer günstiger und schneller.

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