Ein Lift ist eine Investition, die zwanzig Jahre und länger trägt – und für die es mehr Geld von dritter Seite gibt, als die meisten vermuten. Der Zuschuss der Pflegekasse allein beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €. Dazu kommen zinsgünstige Kredite, Landesprogramme und der Steuerabzug.
Diese Seite zeigt beides: was die einzelnen Lösungen realistisch kosten und wer sich daran beteiligt. Ein Hinweis vorweg, weil er der teuerste Fehler überhaupt ist: Fast alle Förderungen setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Wer erst beauftragt und dann beantragt, geht in aller Regel leer aus.
Die Spanne zwischen den Lösungen ist groß – vom Sitzlift an der geraden Treppe bis zum Personenaufzug im Mehrfamilienhaus liegt der Faktor bei weit über zwanzig. Entscheidend sind Bauart, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen und ob im Neubau oder nachträglich gebaut wird.
| Lösung | Typische Kosten | Details |
|---|---|---|
| Sitz-Treppenlift, gerade Treppe | ab ca. 4.000 € | Treppenlift Preise |
| Sitz-Treppenlift, Kurventreppe | 8.000 – 15.000 € | Treppenlift Preise |
| Plattformlift, gerade Treppe | ab ca. 7.000 € | Plattformlift Kosten |
| Plattformlift, geschwungene Treppe | bis ca. 23.000 € | Plattformlift Kosten |
| Rollstuhl-Hebebühne, bis 3 m | 7.000 – 14.000 € | Personenaufzug Kosten |
| Homelift / Senkrechtlift, 2 Etagen | 25.000 – 50.000 € | Senkrechtlift |
| Außenaufzug am Einfamilienhaus | 30.000 – 50.000 € | Außenaufzug |
| Personenaufzug im Mehrfamilienhaus | meist sechsstellig | Aufzug im Mehrfamilienhaus |
Stand: September 2026. Marktrichtwerte inklusive Montage, ohne bauliche Nebenkosten wie Schachtbau, Durchbrüche oder Elektroarbeiten. Verbindlich ist allein ein Angebot nach Besichtigung vor Ort.
Es gibt nicht die eine Förderung, sondern mehrere Töpfe mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Manche lassen sich kombinieren, andere schließen sich aus. Die Übersicht zeigt, welcher Träger für Sie in Frage kommt – die Abschnitte darunter gehen ins Detail.
| Kostenträger | Wer bekommt es | Wie viel | Antrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | ab Pflegegrad 1 | bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Berechtigten | vor Beginn, bei der Pflegekasse |
| KfW-Kredit 159 | alle, ohne Pflegegrad | zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit | vor Vorhabenbeginn, über die Hausbank |
| KfW-Zuschuss 455-B | alle | derzeit nicht beantragbar – Mittel ausgeschöpft | ggf. wieder ab 2027 |
| Länder und Kommunen | je nach Programm | sehr unterschiedlich, oft einige tausend Euro | vor Beginn, beim jeweiligen Träger |
| Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft | wenn die Erwerbsfähigkeit betroffen ist | Einzelfallentscheidung | über den Reha-Träger |
| Eingliederungshilfe / Sozialamt | bei anerkannter Behinderung und geringem Einkommen | Einzelfallentscheidung | vor Beginn, beim Sozialamt |
| Finanzamt (§ 35a EStG) | alle | 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr | mit der Steuererklärung |
Stand: September 2026. Die Bedingungen der Förderprogramme ändern sich regelmäßig – prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Antragstellung beim jeweiligen Träger.
Der wichtigste Baustein in der Praxis – und der einzige, bei dem es echtes Geld ohne Rückzahlung gibt. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI, der Zuschüsse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ vorsieht. Ein Treppenlift oder Homelift fällt darunter, wenn er die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt.
Legen Sie einen Kostenvoranschlag bei und begründen Sie in wenigen Sätzen, was sich durch den Lift konkret ändert – also nicht „Treppensteigen fällt schwer“, sondern etwa: das Schlafzimmer und das einzige Bad liegen im Obergeschoss und sind ohne Hilfe nicht mehr erreichbar. Eine ärztliche Stellungnahme oder das Gutachten des Medizinischen Dienstes wiegt dabei schwer.
Und noch ein Punkt, den viele übersehen: Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nachrangig. Kommt ein anderer Träger in Betracht – etwa die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall –, ist zuerst dieser zuständig.
Die KfW fördert Barrierereduzierung unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad – grundsätzlich also auch dann, wenn Sie schlicht vorsorgen wollen. Aktuell steht allerdings nur einer der beiden Wege offen.
Ein zinsgünstiges Darlehen über bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Aufzüge sind ausdrücklich genannt: Die KfW führt sowohl das Einbauen, Nachrüsten und Verbessern von Aufzugsanlagen als auch Treppen-, Senkrecht-, Hebe- und Plattformlifte als förderfähige Maßnahmen. Beantragt wird nicht bei der KfW selbst, sondern über Ihre Hausbank – und zwar vor Vorhabenbeginn. Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren sind möglich.
Der Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen, ist aktuell nicht beantragbar. Die KfW hatte die Zuschussförderung für Barrierereduzierung im April 2026 wieder aufgenommen; die bereitgestellten Bundesmittel waren jedoch rasch ausgeschöpft. Auf der Programmseite heißt es, sollten 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, werde eine Antragstellung wieder möglich sein.
Was das für Ihre Planung heißt: Wenn Ihr Vorhaben zeitlich nicht drängt, kann sich Abwarten rechnen – der Zuschuss lag zuletzt bei 10 % der förderfähigen Kosten. Ist der Lift dagegen gesundheitlich notwendig, warten Sie nicht auf ein Programm, das es vielleicht nicht wieder gibt. Der Pflegekassen-Zuschuss ist davon unabhängig und steht Ihnen jederzeit offen.
20 % der Arbeitskosten – ausdrücklich nicht des Materials – werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, höchstens 1.200 € im Jahr. Zwei Bedingungen sind zwingend: Es muss eine Rechnung vorliegen, und die Zahlung muss unbar auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Wer bar zahlt, verliert den Abzug vollständig – daran scheitert es in der Praxis am häufigsten.
Achten Sie deshalb darauf, dass Arbeits- und Materialkosten in der Rechnung getrennt ausgewiesen sind. Fehlt diese Trennung, lässt sich der abziehbare Anteil nicht belegen.
Ist der Lift medizinisch notwendig, lassen sich die Kosten unter Umständen in voller Höhe ansetzen – abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Dafür brauchen Sie in der Regel ein ärztliches Attest oder ein Gutachten, und es sollte vor der Maßnahme erstellt sein.
Beide Wege lassen sich für denselben Rechnungsbetrag nicht doppelt nutzen. Welcher günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – bei größeren Summen lohnt sich eine steuerliche Beratung schnell.
An der Reihenfolge scheitern mehr Förderanträge als an den Voraussetzungen. Diese fünf Schritte in genau dieser Abfolge:
Von der Pflegekasse nicht – dort ist mindestens Pflegegrad 1 Voraussetzung. Der KfW-Kredit 159 ist dagegen unabhängig von einem Pflegegrad, ebenso viele Landesprogramme. Und der Steuerabzug für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steht ohnehin jedem offen.
Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich in der Regel gut mit anderen Bausteinen kombinieren, auch mit einem KfW-Kredit. Innerhalb der KfW gilt dagegen: Zuschuss und Kredit für dieselbe Maßnahme schließen sich aus. Der Steuerabzug ist immer nur für den Teil möglich, den Sie selbst getragen haben.
Ja. Pflegekasse, KfW und die meisten Landesprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Das ist der häufigste Fehler – und er kostet den kompletten Zuschuss.
Meist einige Wochen. Planen Sie diesen Zeitraum bei der Terminabsprache mit dem Anbieter ein und lassen Sie sich das Angebot entsprechend lange offenhalten.
Ja. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag von 4.180 € je Person – bei vier Anspruchsberechtigten also bis zu 16.720 € für dieselbe Maßnahme. Die Pflegekassen teilen den Betrag dann untereinander auf.
Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters. Nach § 554 BGB können Mieter allerdings verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Verweigern darf er nur, wenn ihm die Maßnahme auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Üblich ist, dass Sie sich zur Rückbau-Sicherheit verpflichten. Der Zuschuss der Pflegekasse steht Mietern genauso zu wie Eigentümern.
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