Die regelmäßige Wartung einer Aufzugsanlage ist unabdingbar, weil gesetzlich vorgeschrieben. Alle zwei Jahre sind Personenaufzüge einer sogenannten Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zu unterziehen. Regelmäßige Prüfungen von Aufzugsanlagen werden wiederkehrende Prüfungen genannt. Die Kosten hierfür hat der Eigentümer der Anlage zu tragen. Um hohe Folgekosten nach der Anschaffung eines Aufzugs zu vermeiden, sollte man grundsätzlich mit dem Hersteller einen langfristigen Wartungsvertrag abschließen. Hierbei ist zu beachten, dass sich Wartungsverträge nach dem Umfang der darin inkludierten Services unterscheiden.
Per Gesetz sind Betreiber verpflichtet, für jede Anlage eine sichere Bedienung und Instandhaltung zu gewährleisten. Dazu gehört ein Zwei-Wege-Notrufsystem mit ständig besetzter Notrufzentrale – wie sich das bei Bestandsanlagen ergänzen lässt, steht unter Notrufsystem nachrüsten. Wer eine Anlage neu einbauen lässt, findet die Anforderungen unter Nachrüstung im Überblick.
Die Wartungskosten hängen von Förderhöhe, Antriebsart, Anzahl der Haltestellen und Nutzungsfrequenz ab. Die folgende Aufstellung zeigt, woraus sich die jährliche Summe zusammensetzt.
| Position | Kosten pro Jahr |
|---|---|
| Wartungsvertrag (Funktionswartung) | 1.000 – 2.500 € |
| Wartungsvertrag (Vollwartung) | 2.500 – 4.000 € |
| Notrufaufschaltung rund um die Uhr | 300 – 400 € |
| Wiederkehrende Prüfung durch eine ZÜS | 200 – 400 € |
| Strom, je nach Nutzung und Antrieb | 100 – 400 € |
| Jahressumme im Regelfall | 2.000 – 6.000 € |
Über die Laufzeit gerechnet, mit Reparaturrisiko. Drei Angaben genügen.
Stand: September 2026, Marktrichtwerte. Nach oben offen ist die Spanne bei hoher Förderhöhe, starker Nutzung oder großer Tragfähigkeit. Wie sich diese laufenden Kosten zum Anschaffungspreis verhalten, zeigt die Übersicht unter Personenaufzug Kosten.
Ein Punkt, an dem viele Betreiber Geld verschenken: Der Wartungsvertrag wird meist ungeprüft vom Hersteller der Anlage übernommen. Über eine Laufzeit von zwanzig Jahren summiert sich die Differenz zwischen zwei Anbietern schnell auf einen fünfstelligen Betrag – und der Wechsel ist zu jedem Vertragsende möglich.
Zu unterscheiden sind zwei Vertragsarten:
| Funktionswartung | Vollwartung | |
|---|---|---|
| Prüfung und Einstellung | enthalten | enthalten |
| Verschleißteile | meist zusätzlich | enthalten |
| Reparaturen | nach Aufwand | enthalten |
| Kalkulierbarkeit | gering | hoch |
| Jahreskosten | niedriger | höher |
Die Vollwartung kostet mehr, macht die Kosten aber planbar – bei älteren Anlagen rechnet sie sich häufig schon nach dem ersten größeren Schaden. Weitere Leistungen rund um den Betrieb finden Sie unter Aufzugservice. Wenn Ihre Anlage in die Jahre gekommen ist, lohnt vor dem nächsten Wartungsvertrag ein Blick auf Aufzug modernisieren.
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