Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Welche Aufzugsart suchen Sie?
Aufzugsart

Aufzug & Treppenlift: Kosten und Förderung im Überblick

Ein Lift ist eine Investition, die zwanzig Jahre und länger trägt – und für die es mehr Geld von dritter Seite gibt, als die meisten vermuten. Der Zuschuss der Pflegekasse allein beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €. Dazu kommen zinsgünstige Kredite, Landesprogramme und der Steuerabzug.

Diese Seite zeigt beides: was die einzelnen Lösungen realistisch kosten und wer sich daran beteiligt. Ein Hinweis vorweg, weil er der teuerste Fehler überhaupt ist: Fast alle Förderungen setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Wer erst beauftragt und dann beantragt, geht in aller Regel leer aus.

Was kostet welcher Lift?

Die Spanne zwischen den Lösungen ist groß – vom Sitzlift an der geraden Treppe bis zum Personenaufzug im Mehrfamilienhaus liegt der Faktor bei weit über zwanzig. Entscheidend sind Bauart, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen und ob im Neubau oder nachträglich gebaut wird.

LösungTypische KostenDetails
Sitz-Treppenlift, gerade Treppeab ca. 4.000 €Treppenlift Preise
Sitz-Treppenlift, Kurventreppe8.000 – 15.000 €Treppenlift Preise
Plattformlift, gerade Treppeab ca. 7.000 €Plattformlift Kosten
Plattformlift, geschwungene Treppebis ca. 23.000 €Plattformlift Kosten
Rollstuhl-Hebebühne, bis 3 m7.000 – 14.000 €Personenaufzug Kosten
Homelift / Senkrechtlift, 2 Etagen25.000 – 50.000 €Senkrechtlift
Außenaufzug am Einfamilienhaus30.000 – 50.000 €Außenaufzug
Personenaufzug im Mehrfamilienhausmeist sechsstelligAufzug im Mehrfamilienhaus

Stand: September 2026. Marktrichtwerte inklusive Montage, ohne bauliche Nebenkosten wie Schachtbau, Durchbrüche oder Elektroarbeiten. Verbindlich ist allein ein Angebot nach Besichtigung vor Ort.

Welche Förderung gibt es?

Es gibt nicht die eine Förderung, sondern mehrere Töpfe mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Manche lassen sich kombinieren, andere schließen sich aus. Die Übersicht zeigt, welcher Träger für Sie in Frage kommt – die Abschnitte darunter gehen ins Detail.

KostenträgerWer bekommt esWie vielAntrag
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)ab Pflegegrad 1bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Berechtigtenvor Beginn, bei der Pflegekasse
KfW-Kredit 159alle, ohne Pflegegradzinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheitvor Vorhabenbeginn, über die Hausbank
KfW-Zuschuss 455-Ballederzeit nicht beantragbar – Mittel ausgeschöpftggf. wieder ab 2027
Länder und Kommunenje nach Programmsehr unterschiedlich, oft einige tausend Eurovor Beginn, beim jeweiligen Träger
Rentenversicherung / Berufsgenossenschaftwenn die Erwerbsfähigkeit betroffen istEinzelfallentscheidungüber den Reha-Träger
Eingliederungshilfe / Sozialamtbei anerkannter Behinderung und geringem EinkommenEinzelfallentscheidungvor Beginn, beim Sozialamt
Finanzamt (§ 35a EStG)alle20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahrmit der Steuererklärung

Stand: September 2026. Die Bedingungen der Förderprogramme ändern sich regelmäßig – prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Antragstellung beim jeweiligen Träger.

Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)

Der wichtigste Baustein in der Praxis – und der einzige, bei dem es echtes Geld ohne Rückzahlung gibt. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI, der Zuschüsse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ vorsieht. Ein Treppenlift oder Homelift fällt darunter, wenn er die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt.

Die Eckdaten

  • Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad – bereits ab Pflegegrad 1. Die früheren Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag je Person – bei vier Berechtigten also bis zu 16.720 € für dieselbe Maßnahme.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Verschlechtert sich die Pflegesituation später so, dass eine weitere Anpassung nötig wird, ist ein erneuter Zuschuss für diese neue Maßnahme möglich.

Was den Antrag stützt

Legen Sie einen Kostenvoranschlag bei und begründen Sie in wenigen Sätzen, was sich durch den Lift konkret ändert – also nicht „Treppensteigen fällt schwer“, sondern etwa: das Schlafzimmer und das einzige Bad liegen im Obergeschoss und sind ohne Hilfe nicht mehr erreichbar. Eine ärztliche Stellungnahme oder das Gutachten des Medizinischen Dienstes wiegt dabei schwer.

Und noch ein Punkt, den viele übersehen: Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nachrangig. Kommt ein anderer Träger in Betracht – etwa die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall –, ist zuerst dieser zuständig.

KfW: Kredit ja, Zuschuss derzeit nein

Die KfW fördert Barrierereduzierung unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad – grundsätzlich also auch dann, wenn Sie schlicht vorsorgen wollen. Aktuell steht allerdings nur einer der beiden Wege offen.

Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ – verfügbar

Ein zinsgünstiges Darlehen über bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Aufzüge sind ausdrücklich genannt: Die KfW führt sowohl das Einbauen, Nachrüsten und Verbessern von Aufzugsanlagen als auch Treppen-, Senkrecht-, Hebe- und Plattformlifte als förderfähige Maßnahmen. Beantragt wird nicht bei der KfW selbst, sondern über Ihre Hausbank – und zwar vor Vorhabenbeginn. Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren sind möglich.

Investitionszuschuss 455-B – derzeit gestoppt

Der Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen, ist aktuell nicht beantragbar. Die KfW hatte die Zuschussförderung für Barrierereduzierung im April 2026 wieder aufgenommen; die bereitgestellten Bundesmittel waren jedoch rasch ausgeschöpft. Auf der Programmseite heißt es, sollten 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, werde eine Antragstellung wieder möglich sein.

Was das für Ihre Planung heißt: Wenn Ihr Vorhaben zeitlich nicht drängt, kann sich Abwarten rechnen – der Zuschuss lag zuletzt bei 10 % der förderfähigen Kosten. Ist der Lift dagegen gesundheitlich notwendig, warten Sie nicht auf ein Programm, das es vielleicht nicht wieder gibt. Der Pflegekassen-Zuschuss ist davon unabhängig und steht Ihnen jederzeit offen.

Töpfe, die oft übersehen werden

  • Länder und Kommunen. Fast jedes Bundesland fördert Barrierefreiheit zusätzlich, manche Städte legen eigene Programme auf. Die Beträge sind häufig kleiner als bei der Pflegekasse, lassen sich aber kombinieren. Ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes und auf die Seite Ihrer Kommune lohnt sich fast immer.
  • Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. Ist der Lift nötig, damit Sie weiter arbeiten können, oder Folge eines Arbeitsunfalls, sind die Reha-Träger zuständig – und zwar vorrangig vor der Pflegekasse. In diesen Fällen wird nicht selten deutlich mehr übernommen.
  • Eingliederungshilfe und Sozialamt. Bei anerkannter Behinderung und geringem Einkommen kann eine Kostenübernahme geprüft werden. Der Weg ist länger, die Summen können dafür erheblich sein.
  • Krankenkasse. Ein häufiges Missverständnis: Die Krankenkasse zahlt Treppenlifte in aller Regel nicht – sie gelten nicht als Hilfsmittel im Sinne des SGB V, sondern als Wohnumfeldmaßnahme. Zuständig ist die Pflegekasse.

Steuerlich absetzen – zwei Wege

Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

20 % der Arbeitskosten – ausdrücklich nicht des Materials – werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, höchstens 1.200 € im Jahr. Zwei Bedingungen sind zwingend: Es muss eine Rechnung vorliegen, und die Zahlung muss unbar auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Wer bar zahlt, verliert den Abzug vollständig – daran scheitert es in der Praxis am häufigsten.

Achten Sie deshalb darauf, dass Arbeits- und Materialkosten in der Rechnung getrennt ausgewiesen sind. Fehlt diese Trennung, lässt sich der abziehbare Anteil nicht belegen.

Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Ist der Lift medizinisch notwendig, lassen sich die Kosten unter Umständen in voller Höhe ansetzen – abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Dafür brauchen Sie in der Regel ein ärztliches Attest oder ein Gutachten, und es sollte vor der Maßnahme erstellt sein.

Beide Wege lassen sich für denselben Rechnungsbetrag nicht doppelt nutzen. Welcher günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – bei größeren Summen lohnt sich eine steuerliche Beratung schnell.

Die richtige Reihenfolge

An der Reihenfolge scheitern mehr Förderanträge als an den Voraussetzungen. Diese fünf Schritte in genau dieser Abfolge:

  1. 1Bedarf klärenWelche Lösung passt zur Treppe, zum Gebäude und zur körperlichen Situation? Ein Sitzlift und ein Homelift trennen Welten – im Preis wie in der baulichen Vorbereitung.
  2. 2Pflegegrad prüfen oder beantragenOhne Pflegegrad kein Zuschuss der Pflegekasse. Liegt noch keiner vor, stellen Sie den Antrag jetzt – die Begutachtung braucht Zeit, und ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch.
  3. 3Kostenvoranschlag einholenDie Förderstellen wollen eine Zahl sehen. Ein Angebot genügt für den Antrag – vergleichen können Sie parallel weiter.
  4. 4Förderung beantragen – und Bewilligung abwartenPflegekasse, KfW und Landesprogramme setzen den Antrag vor Maßnahmenbeginn voraus. Beauftragen Sie erst, wenn die Bewilligung vorliegt. Bei der Pflegekasse dauert das meist einige Wochen.
  5. 5Beauftragen, unbar zahlen, Unterlagen aufbewahrenÜberweisen Sie die Rechnung – nur dann ist der Steuerabzug nach § 35a EStG möglich. Rechnung, Bewilligungsbescheid und Zahlungsnachweis gehören in eine Mappe.

Häufige Fragen zu Kosten und Förderung

Bekomme ich einen Zuschuss ohne Pflegegrad?

Von der Pflegekasse nicht – dort ist mindestens Pflegegrad 1 Voraussetzung. Der KfW-Kredit 159 ist dagegen unabhängig von einem Pflegegrad, ebenso viele Landesprogramme. Und der Steuerabzug für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steht ohnehin jedem offen.

Kann ich Zuschuss und Kredit kombinieren?

Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich in der Regel gut mit anderen Bausteinen kombinieren, auch mit einem KfW-Kredit. Innerhalb der KfW gilt dagegen: Zuschuss und Kredit für dieselbe Maßnahme schließen sich aus. Der Steuerabzug ist immer nur für den Teil möglich, den Sie selbst getragen haben.

Muss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?

Ja. Pflegekasse, KfW und die meisten Landesprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Das ist der häufigste Fehler – und er kostet den kompletten Zuschuss.

Wie lange dauert die Bewilligung bei der Pflegekasse?

Meist einige Wochen. Planen Sie diesen Zeitraum bei der Terminabsprache mit dem Anbieter ein und lassen Sie sich das Angebot entsprechend lange offenhalten.

Bekommen mehrere Personen im Haushalt den Zuschuss mehrfach?

Ja. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag von 4.180 € je Person – bei vier Anspruchsberechtigten also bis zu 16.720 € für dieselbe Maßnahme. Die Pflegekassen teilen den Betrag dann untereinander auf.

Was gilt, wenn ich zur Miete wohne?

Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters. Nach § 554 BGB können Mieter allerdings verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Verweigern darf er nur, wenn ihm die Maßnahme auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Üblich ist, dass Sie sich zur Rückbau-Sicherheit verpflichten. Der Zuschuss der Pflegekasse steht Mietern genauso zu wie Eigentümern.