Obwohl die Komponenten eines Aufzugs auf Langlebigkeit ausgelegt sind, wird der Austausch einzelner Bauteile nach einiger Zeit erforderlich. Nur so bleiben reibungsloser Betrieb, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit erhalten. Dabei müssen nicht zwingend Defekte vorliegen: Auch Gesetzesänderungen führen dazu, dass Komponenten ersetzt werden müssen. Eine regelmäßige Aufzugswartung verschiebt den Zeitpunkt der Modernisierung deutlich nach hinten.
Wirtschaftlich spricht vieles für die Modernisierung statt für einen Komplettaustausch: Schacht, Kabinenrohbau und Führungen bleiben in der Regel erhalten, ersetzt werden Antrieb, Steuerung und Türen. Das kostet einen Bruchteil einer kompletten Nachrüstung. Im vermieteten Mehrfamilienhaus lassen sich zudem nach § 559 BGB 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen – mehr dazu unter Aufzug im Mehrfamilienhaus.
Nicht immer muss die gesamte Anlage ausgetauscht werden, wenn eine Modernisierung erforderlich ist. Meist genügt es bereits, einzelne Kernkomponenten auszutauschen und den Rest der Aufzugsanlage im gegenwärtigen Zustand zu erhalten. Da hier keine pauschale Aussage gemacht werden kann und jede Anlage für sich betrachtet werden muss, sollte im Vorhinein eine Bedarfsanalyse erstellt werden:
Der Preis richtet sich nach Größe der Anlage und Umfang der Arbeiten. Rein optische Sanierungen liegen im unteren vierstelligen Bereich. Größere Eingriffe an Antrieb und Steuerung in mehrstöckigen Gebäuden kosten rund 10.000 bis 15.000 €. Zum Vergleich: Eine komplett neue Anlage beginnt bei 25.000 € – alle Spannen dazu unter Personenaufzug Kosten. Ein modernisierter Aufzug arbeitet zudem spürbar sparsamer als ein Jahrzehnte altes Modell, was die laufenden Kosten senkt.
Zur Anpassung an geltende Richtlinien gehört auch die barrierefreie Zugänglichkeit nach DIN EN 81-70. Für Typ 2 bedeutet das eine Kabine von mindestens 1.100 × 1.400 mm und eine lichte Türbreite von 900 mm. In öffentlichen Gebäuden müssen Rollstuhlfahrer den Aufzug uneingeschränkt erreichen und bedienen können – worauf es dabei im Detail ankommt, steht unter behindertengerechter Personenaufzug.
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