Einen Aufzug nachträglich einzubauen ist für viele Eigentümergemeinschaften, Bestandshalter und Investoren zunächst ein komplexes Thema. In der Praxis erleben wir jedoch immer wieder: Was anfangs unmöglich erscheint, ist technisch meist gut lösbar – wenn Planung und Umsetzung stimmen.
Ob Altbau in Berlin, Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen oder Wohnanlage in Bayern – die Gründe für eine Nachrüstung sind ähnlich: steigende Anforderungen an Barrierefreiheit, demografischer Wandel, höhere Vermietbarkeit und nicht zuletzt eine deutliche Wertsteigerung der Immobilie.
Moderne Aufzugssysteme benötigen heute deutlich weniger Platz als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Dadurch lassen sich Lösungen realisieren, die früher aus baulichen Gründen verworfen wurden.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen realistischen Überblick über Möglichkeiten, Kosten, Genehmigungen und typische Herausforderungen bei der Nachrüstung eines Personenaufzugs.
In der Praxis sehen wir bundesweit vier wiederkehrende Motive:
In Städten wie Hamburg, Frankfurt oder Stuttgart ist ein fehlender Aufzug ab dem dritten Obergeschoss ein klarer Vermarktungsnachteil. Die Zielgruppe reduziert sich deutlich.
Gerade bei langjährigen Mietern entsteht der Wunsch, das Gebäude langfristig nutzbar zu halten. Eine Nachrüstung sichert Wohnqualität über Jahrzehnte.
In angespannten Märkten kann ein Aufzug über die Vermietungsgeschwindigkeit entscheiden – besonders bei größeren Wohnungen in oberen Etagen.
Institutionelle Investoren und professionelle Bestandshalter berücksichtigen zunehmend soziale und nachhaltige Kriterien.
Gerade bei Altbauten heißt es oft: „Dafür ist kein Platz.“
Erfahrungen aus Berlin, Leipzig oder Dresden zeigen jedoch, dass außenliegende Aufzugsschächte eine technisch saubere und architektonisch hochwertige Lösung sein können.
Typische Herausforderungen:
Enges Treppenauge
Denkmalschutz
Unterschiedliche Geschosshöhen
Begrenzte Fundamentflächen
In Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg betreuen wir häufig Eigentümergemeinschaften mit sechs bis zwölf Parteien. Hier stehen meist zwei Fragen im Fokus:
Ist der Einbau wirtschaftlich sinnvoll?
Wie wird die Kostenverteilung geregelt?
Je nach Gebäude kommen innenliegende Lösungen im Treppenauge oder außenliegende Stahl-Glas-Konstruktionen infrage.
Im gewerblichen Bereich – etwa in München oder Köln – ist die Nachrüstung oft eine strategische Entscheidung. Barrierefreiheit beeinflusst Kundenfrequenz, Vermietbarkeit und langfristige Standortqualität.
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