Die regelmäßige Wartung einer Aufzugsanlage ist unabdingbar, weil gesetzlich vorgeschrieben. Alle zwei Jahre sind Personenaufzüge einer sogenannten Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zu unterziehen. Regelmäßige Prüfungen von Aufzugsanlagen werden wiederkehrende Prüfungen genannt. Die Kosten hierfür hat der Eigentümer der Anlage zu tragen. Um hohe Folgekosten nach der Anschaffung eines Aufzugs zu vermeiden, sollte man grundsätzlich mit dem Hersteller einen langfristigen Wartungsvertrag abschließen. Hierbei ist zu beachten, dass sich Wartungsverträge nach dem Umfang der darin inkludierten Services unterscheiden.
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