Aufzug mit Notrufsystem nachrüsten

Aufzug mit Notrufsystem nachrüstenInsbesondere auf Grund der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung zum Juni 2015 müssen viele Aufzugsanlagen umgerüstet werden: Bisher wurden die technischen Anforderungen in Bezug zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gesetzt. In Zukunft aber werden sich die Betriebsvorschriften nach dem gegenwärtigen technischen Stand richten. Im Zuge dessen bedürfen viele Aufzugsanlagen einer individuellen Aufrüstung, am meisten wird dies das Notrufsystem betreffen. In diesem Ratgeber wird geschildert, welches Notrufsystem die neuen Regelungen erfüllt, wie es funktioniert und was Betreiber bei der Aufrüstung beachten sollten.

Notrufsysteme im Allgemeinen

Nicht in jedem Personenaufzug ist es möglich, über einen einfachen Knopfdruck Hilfe anzufordern. Zwar ist es für gesunde Personen grundsätzlich ungefährlich, in einem Aufzug eingeschlossen zu sein, doch ist es lästig und äußerst unangenehm, insbesondere dann, wenn die Person bzw. die Personen über mehrere Stunden eingeschlossen sind. Dieses Szenario ist insbesondere bei einem fehlenden Aufzug-Notrufsystem leicht denkbar. Handelt es sich bei den Eingeschlossenen allerdings um kranke, alte oder behinderte Menschen, so kann stundenlanges Festsitzen zu diversen Verletzungen führen und unter Umständen auch lebensbedrohende Ausmaße annehmen. Laut Gesetzgeber ist nun deshalb vorgeschrieben, Befreiungsmaßnahmen innerhalb von 30 Minuten einleiten zu müssen – eine Entscheidung, die ganz im Sinne der demographischen Veränderung steht.

Vorteile für beide Seiten

Notrufsysteme gehörende gerade in neuen Aufzügen bereits zum gesetzlichen Standard. Selbstverständlich sollte es aber auch bei älteren Aufzügen so ablaufen, als das eingeschlossenen Menschen so schnell wie möglich Hilfe zuteilwird. Neben dem Zeitfenster von 30 Minuten ist eine weitere Vorschrift, die direkt das Notrufsystem betrifft, die Notrufe an eine Zentrale weiterzuleiten, welche rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche besetzt ist. Daraus ergeben sich für den Nutzer aber auch für den Betreiber diverse Vorteile:

  • Im Falle eines Personeneinschlusses ermöglicht die 24 stündige Bereitschaftsnotrufzentrale ein direktes Eingreifen. Dabei ist das 30 Minuten Zeitfenster sogar zu übertreffen.
  • Durch eine direkte und beidseitige Sprechverbindung zwischen der Zentrale und der Kabine können die eingeschlossenen Personen durch entsprechend geschultes Personal betreut und beruhigt werden.
  • Bis es zur eigentlichen Personenbefreiung kommt, kann zwischen der Notrufzentrale und der eingeschlossenen Personen immer wieder Kontakt aufgenommen werden.
  • Weil das neue Notrufsystem auch beim Stromausfall funktionieren muss, besteht sogar hier die Möglichkeit, eingeschlossenen zu helfen.
  • Die Installation eines Notrufsystems nach den neuen Bedingungen bringt dem Betreiber eine Kostenersparnis, weil keine eigenen Ressourcen zur Rettung der eingeschlossenen Personen aufgewendet werden müssen.
  • Ein weiterer Vorteil für den Betreiber ist neben der Kostenreduzierung auch die Reduzierung der Haftungsrisiken. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Aufzug die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt.

Voraussetzungen für das neue Notrufsystem

Durch die vorangegangene Liste haben sich bereits einige Bedingungen herauskristallisiert, die von Gesetzeswegen her an das neue Notrufsystem gestellt werden. In erster Linie ist dies die Anbindung an eine Notrufzentrale, welche rund um die Uhr besetzt ist. Außerdem setzt die neue Verordnung voraus, dass es sich um ein Zweikanalnotrufsystem handelt. Das bedeutet, dass sich die Notrufzentrale wie im echten Leben auch uneingeschränkt mit den eingeschlossenen Personen unterhalten kann. Um sich das besser vorzustellen ein kurzes Gegenbeispiel: Eine Sprechanlage mit nur einem Kanal kann analog zu einem Walkie-Talkie betrachtet werden; hier kann also immer nur einer sprechen, während der andere zuhört. Wie der Anschluss an die Notrufzentrale erfolgt bleibt dabei dem Betreiber bzw. dem Aufzugshersteller überlassen. Die meisten Systeme können wahlweise über das Festnetz oder den Mobilfunk mit der Zentrale verbunden werden. Im Grunde ist das auch gleichzeitig eine Anbindung an das Internet. Optionale Systemkomponenten sind beispielsweise zusätzliche Alarmknöpfe, automatische Sprachansagen Selbstidentifikationsfunktionen und andere technische Spielereien. Essenziell hingegen ist die Ausführung des Notrufsystems in der Art, als dass es auch bei einem Stromausfall funktioniert. In diesem Zuge ist oft ein Akkupuffer eingebaut.

Worauf muss beim Nachrüsten geachtet werden

Weil der Neubau eines Aufzuges ohnehin dem Hersteller unterliegt und sich dieser auch um die Einhaltung der Vorschriften kümmern muss, hat die Nachrüstung eines Notrufsystems für Betreiber eine viel größere Bedeutung. Dann nämlich trägt der Betreiber der Aufzugsanlage die Verantwortung. Bei der Nachrüstung der Aufzuganlage gibt es verschiedene Aspekte, die dem Betreiber wiederum verschiedene Vorteile einbringen. Ein finanzielles Entscheidungskriterium kann hier beispielsweise die Anbindung sein: Der analoge Telefonanschluss ist oft nicht vorhanden und um die Kosten für dessen Einrichtung zu umgehen, empfiehlt sich ein drahtloses Notrufsystem über ein GSM Modul. Anstatt dieses zu kaufen und einzubauen, was relativ hohe Kosten nach sich ziehen würde, besteht die Möglichkeit, ein solches Modul zu mieten. Der direkte Ansprechpartner ist hier selbstverständlich ein Aufzughersteller. Der Leistungsumfang eines solchen Notrufsystems ähnelt meist dem folgenden:

  • das GSM Modul mit Notstromversorgung wird vermietet
  • eine spezielle SIM Karte ist inbegriffen
  • das Modul verfügt mit der SIM Karte über einen Daten-Dienst, welcher sich in das Mobilfunknetz mit dem bestmöglichen Empfang einbucht
  • der regelmäßige Tausch des Akkus für die Notstromversorgung ist inklusive
  • alle Gebühren für die Funkverbindungen sind inklusive
  • täglich wird ein Funktionstest durchgeführt – vollkommen automatisch
  • zu zahlen ist ein monatlicher Festbetrag
  • sofern es keine gegenteiligen Gerichtsurteile gibt, ist eine derartige Leistung voll umlagefähig
  • Ein solches GSM Modul wird in der Regel im Maschinenraum oder im Schachtkopf montiert. Ein weiterer Service ist, dass die Notrufzentrale mit 34 stündiger Bereitschaft ebenfalls inbegriffen ist.

Rechtliche Folgen für ein fehlendes Notrufsystem

Sollten aufgrund diverser Versäumnisse des Betreibers seitens eines Geschädigten gerichtlich Leistungen geltend gemacht werden, so ist dabei zu beachten, dass der Betreiber mit der neuen Betriebsvorschrift vor dem Gesetzgeber als Arbeitgeber anzusehen ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Betreiber selbst Beschäftigte hat. Dieser Umstand führt dazu, dass die Betreiber bei Verstößen gegen diese Verordnung entsprechende Sanktionen nach dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) riskieren. Die Umrüstung auf ein neues Notrufsystem sollte deshalb sehr ernst genommen werden. Dies ist insbesondere deswegen notwendig, weil die Benutzer des Aufzugs in Zukunft selbst kontrollieren können, ob die Aufzugskabine richtig geprüft wird: Wie beim Auto wird eine Plakette in der Aufzugskabine darüber informieren, wann die Anlage das letzte Mal kontrolliert wurde und von wem. Außerdem kann der Plakette entnommen werden, wann die nächste Prüfung fällig ist. Das Fehlen der Plakette kann eine unangenehme Begegnung mit den Ordnungsbehörden nach sich ziehen.