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Behindertengerechter Personenaufzug – Worauf man achten sollte
Anforderungen an einen behindertengerechten Personenaufzug im Detail
Handelt es sich um einen behindertengerechten Aufzug vom Typ 1, so muss die maximale Tragkraft 450 Kilogramm betragen, die Breite des Fahrstuhlkorbes betrögt dann genau einen Meter. Außerdem ist die Fahrzeugkabine 1,25 Meter tief.
Ist es ein Aufzug des Typs 2, so erhöht sich die Tragkraft auf maximal 630 Kilogramm, während die Maße der Fahrzeuggondel weiter wachsen: Die Breite klettert auf einen Wert von 1,1 Metern, die muss maximal 1,4 Meter sein.
Der Aufzug des dritten Typs ist die Königsklasse im Bereich gesetzlich geregelter behindertengerechter Personenaufzüge: Mit einer Tragkraft von bis zu 1,275 Tonnen, einer Fahrkorbbreite von 2 Metern und einer Tiefe von 1,4 Metern, ist dieser Personenaufzug rein vorschriftsmäßig quasi das „non plus Ultra“.
Diese Normungen sind in erster Linie dafür gedacht, eine Regelung für barrierefreies Bauen und den damit verbundenen Mehrwert darzustellen: Wenn also eine Immobilie als „barrierefrei“ ausgezeichnet ist, dann nicht nur, weil der Investor oder der Makler diesen Zusatz als Verkaufsförderung einsetzt, sondern weil sie es nach diversen gesetzlichen Vorgaben, unter anderem auch der eben genannten DIN bezüglich eines Personenaufzuges, tatsächlich ist. Die DIN EN 81-70 (Personenaufzüge) ist ein Bestandteil der beiden Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2, die wiederum das barrierefreie Bauen öffentlicher Wohnungen und Gebäude regelt.
Welche Merkmale hat ein behindertengerechter Aufzug?
Um beim Betreten bzw. Befahren des Aufzuges keine Probleme zu haben, sollte dieser Bereich mindestens 1,5 mal 1,5 Quadratmeter groß sein. Befindet sich direkt im Anschluss eine Treppe, sollte die Fläche auf 2 mal 2 Quadratmeter erhöht werden. Außerdem empfiehlt es sich, auf Rutschfestigkeit unmittelbar vor dem Aufzug zu achten: Ein kleiner, fest installierter Teppich oder ein nicht-glatter Boden sind hier die beste Wahl. Der Teppich sollte auf keinen Fall einfach so vor den Fahrstuhl gelegt werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass er beim Einsteigen verrutscht und die Türe blockiert.
Neben den durch die DIN EN 81-70 vorgegebenen Maßen sollte die Kabine auch mit einer Griffstange ausgerüstet sein, die die Kabine umläuft. Auf diese Weise können sich Nutzer wirklich überall festhalten und haben schon durch die Existenz der Haltestange ein Gefühl von Sicherheit. Die Stange sollte sich auf einer Höhe von etwa 90 Zentimetern befinden, um sowohl von sitzenden als auch stehenden Personen genutzt werden zu können. Die maximale Höhe für den Einbau beträgt 110 Zentimeter. In einer Ecke des Aufzuges sollte sich eine Sitzmöglichkeit in Form eines Klappsitzes befinden. Ein Spiegel gegenüber der Tür dient zur besseren Orientierung innerhalb der Kabine und sorgt zudem für eine optische Vergrößerung des Raumes. Die Kontrolle bei der Einfahrt und der Ausfahrt wird dadurch ebenfalls verbessert, gegebenenfalls empfiehlt es sich auch, außerhalb der Kabine gegenüber der Tür einen Spiegel anzubringen. Eine optische Anzeige des Stockwerks ist bei einem Aufzug das Minimum, wenn es um Barrierefreiheit geht sollte allerdings auch akustisch über die Fahrtrichtung und das Stockwerk informiert werden. Auch die Beleuchtung des Fahrstuhls sollte durchdacht werden: Helles, angenehmen Licht, am besten von multiplen Lichtquellen um den Schattenwurf zu mindern, ist hier angesagt – wichtig ist auch, dass das Licht nicht blendet. Meist sind die Lichtquellen deshalb an der Decke installiert. Noch besser ist eine indirekte oder flächige Beleuchtung. Weiterhin sollte der Kabinenboden rutschfest sein, beispielsweise durch entsprechend geformten Stahl, Stein oder durch einen fest installierten Teppich.
Das Portal zur Fahrstuhlkabine und damit zum nächsten Stockwerk bildet die Fahrstuhltür. Hinsichtlich der Mechanik komm nichts anderes in Frage als eine Schiebetür oder eine Teleskoptür (dabei handelt es sich im Grunde auch um eine Schiebetür). Es ist wichtig, dass der Spalt zwischen Fahrstuhlkabine und Stockwerk möglichst klein ist und sich die beiden Ebenen auf einer Höhe befinden – die mechanischen Toleranzen sind am besten möglichst gering und überschreiten hinsichtlich des Haltemaßes nicht die Differenz von +/- einem Zentimeter. Nur so ist ein sicheres und barrierefreies Ein- und Aussteigen zu gewährleisten. Die Türbreite sollte mindestens 90 Zentimetern betragen, in von Personen stärker frequentierten Gebäuden sind es 110 cm. Wenn sich die Türe öffnet, insbesondere aber wenn sie sich schließt, sollte akustisch davor gewarnt werden. Eine hochwertige Sensorik, die für ein weiches Öffnen und Schließen der Türen sowie für die Detektion selbst kleiner, die Türe blockierenden Elemente zuständig ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Nur so ist ein hohes Maß an Sicherheit Gewährleistet. Ein jeder kennt hier das Beispiel mit der Hundeleine, die noch zwischen den Aufzugstüren ist und nicht erkannt wird: Modernde Sensoren können auch solch dünne Elemente entdecken.
Um den Aufzug auch von einer niederen Höhe aus rufen zu können, sollten die Bedienelemente in einer entsprechenden Höhe angebracht werden (wie auch bei der Haltestange sind 90 – 110 Zentimeter hier ein guter Richtwert). Außerdem sollten sie großflächig und deutlich beschriftet sein (darunter fällt auch Blindenschrift), bestenfalls sind sie zudem aktiv beleuchtet. Eine akustische und optische Stockwerksanzeige des Fahrstuhls ist auch außen vorgesehen, am besten bei einer Einbauhöhe von etwa 150 cm. Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Bedienelemente beim Blick auf den Aufzug deutlich gekennzeichnet sind – sie sollten sich also mindestens farblich, besser noch räumlich von der direkten Umgebung abheben, damit sie auch von Menschen mit Sehschwierigkeiten ertastet werden können. Die Wand um die Elemente herum sollte in diesem Zuge möglichst frei sein: Auf diese Weise entscheidet sich auch, auf welche Seite der Türe die Bedienelemente montiert werden sollten.
Damit die Bedienelemente gut erreichbar sind – auch für Menschen mit Behinderung – sollten sie in einer Höhe von 90 bis 110 Zentimetern, eventuell auf einer schrägen Tafel und mit mindestens 50 Zentimetern Abstand zur nächsten Ecke, angebracht werden. Wie auch außen müssen die einzelnen Schaltflächen groß und sehr gut beschriftet sein (auch mit Blindenschrift!), in der Regel sind sie aktiv beleuchtet. Sie sollten ebenfalls eine andere Farbe als die direkte Umgebung haben und sich baulich von der Tafel abheben, damit sie ertastet werden können. Ein Alarm-knopf bzw. eine Ruftaste für Notfälle sollte ebenfalls eingebaut werden, hier sollte man wiederum besonders darauf achten, dass diese Taste sich von allem anderen in der Kabine abhebt, auch von den anderen Tasten. Nur so wird verhindert, aus Versehen den Alarmknopf zu betätigen, zugleich wird aber auch sichergestellt, diese Taste zu finden.
Bezugsquellen und Kosten
Barrierefreie Aufzüge werden nicht von jedermann angeboten, dennoch sollten die meisten Hersteller „normaler“ Aufzüge auch behindertengerechte Modelle anbieten, da der Mehraufwand im Vergleich zu anderen Branchen (Hausbau, Autos, …) lange nicht so hoch ist. Trotzdem kosten barrierefreie Aufzüge teilweise deutlich mehr als ein Grundmodell. Die Preise der Aufzugsanlagen variieren stark und hängen von vielen Faktoren ab:
Anzahl der Haltepunkte
Tragkraft
Ausstattung und Design
Höhe des Aufzugs:
Einbaukomplexität
Relativ viel im Preis macht die Schwierigkeit des Einbaus aus. Bestenfalls wird der Aufzug schon während dem Bau des Gebäudes geplant und eingebaut oder wenigstens für den Einbau in der Zukunft vorgesehen. Ein nachträglicher Einbau in ein Gebäude ohne Fahrstuhlschacht ist sehr teuer.
Größe und Bauart
Was kostet ein behindertengerechter Aufzug denn nun?
Wie kann man den Kaufpreis möglichst gering halten?