Die Berufsgenossenschaft übernimmt die volle Höhe der Treppenlift Kosten, sofern die Pflegestufe oder Behinderung durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen wurde. Das Arbeitsamt kann einen Kostenzuschuss veranlassen, wenn durch die Installation eines Treppenliftes die Arbeitsfähigkeit oder das aktuelle Arbeitsverhältnis gewahrt bleiben kann. Auch gibt es verschiedene Stiftungen, die bei einer Mitfinanzierung des Treppenliftes zurate gezogen werden können. Dennoch bleiben die ersten Anlaufstellen bei einem Treppenlift Krankenkassen, die in engem Kontakt mit den behandelnden Ärzten Entscheidungen über eine Bezuschussung treffen können.
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