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Aufzugsart

Lastenaufzug: Kosten, Traglast und was rechtlich gilt

Ein Lastenaufzug für 500 kg kostet einschließlich Montage 30.000 bis 55.000 €, bei 1.000 kg Nutzlast sind es 45.000 bis 80.000 €. Was den Preis bestimmt, ist weniger die Höhe als die Traglast – und die Frage, ob Personen mitfahren dürfen.

Was ein Lastenaufzug kostet

Die Traglast ist der wichtigste Preisfaktor: Sie bestimmt Kabinengröße, Schachtmaße, Antrieb und Tragmittel. Ein Sprung von 500 auf 1.000 kg verteuert die Anlage erfahrungsgemäß um rund die Hälfte.

Marktrichtwerte einschließlich Montage, Stand September 2026. Verbindlich wird der Preis erst nach dem Aufmaß vor Ort.
AusführungTypischer EinsatzKosten inkl. Montage
Kleingüteraufzug bis 300 kgAkten, Speisen, Wäsche – nicht betretbar8.000 – 20.000 €
Lastenaufzug 500 kg, 2 HaltestellenRollcontainer, Getränkekisten, Umzugsgut30.000 – 55.000 €
Lastenaufzug 1.000 kg, 2 – 3 HaltestellenEuropalette mit Hubwagen45.000 – 80.000 €
Lastenaufzug 2.000 kgPalette mit Gabelstapler, Maschinenteile70.000 – 120.000 €
ab 3.000 kg, IndustrieausführungProduktion, Logistik, Sonderbauab 100.000 €
Nachrüstung im BestandSchacht muss neu gebaut werdenAufschlag 20 – 40 %

Welche Traglast brauchen Sie wirklich?

Was in die Kabine passt – und was die jeweilige Klasse kostet. Skala bis 120.000 €.

bis 300 kgSpeisen, Akten, Wäschekörbe. Die Kabine ist zu klein zum Betreten.
8.000 – 20.000 €
500 kgRollcontainer und Kisten. Kabine etwa 1,10 × 1,40 m.
30.000 – 55.000 €
1.000 kgEuropalette (0,80 × 1,20 m) mit Handhubwagen. Kabine ab etwa 1,40 × 2,00 m.
45.000 – 80.000 €
2.000 kgBeladung mit dem Gabelstapler. Der Boden muss die Achslast tragen.
70.000 – 120.000 €
0 €30.000 €60.000 €90.000 €120.000 €
Planen Sie die Traglast nach dem schwersten Einzelstück, nicht nach dem Durchschnitt. Wer mit dem Hubwagen einfährt, muss dessen Eigengewicht mitrechnen – ein Handhubwagen wiegt rund 70 bis 90 kg, ein Elektrohubwagen deutlich mehr. Zu knapp bemessene Anlagen lassen sich später nicht aufrüsten.

Kleingüteraufzug, Lastenaufzug, Güteraufzug – wo der Unterschied liegt

Die drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, meinen aber unterschiedliche Anlagen mit unterschiedlichen Vorschriften.

  • Kleingüteraufzug (oft Speisenaufzug genannt): Nutzlast meist bis 300 kg, die Kabine ist so klein, dass sie niemand betreten kann. Beladen wird durch eine Klappe in Brusthöhe. Typisch in Gastronomie, Arztpraxen und Bibliotheken.
  • Güteraufzug: befördert ausschließlich Güter. Personen dürfen nicht mitfahren, auch nicht kurz.
  • Lastenaufzug: die größere Bauform mit 500 kg und mehr. Ob eine Begleitperson mitfahren darf, hängt davon ab, wie die Anlage zugelassen ist – dazu der nächste Abschnitt.

Für die Planung heißt das: Erst festlegen, ob jemand mitfahren muss. Diese Entscheidung bestimmt Bauart, Vorschriften und Preis stärker als jede andere.

Darf im Lastenaufzug jemand mitfahren?

Nur, wenn die Anlage dafür gebaut und zugelassen ist. Die Trennlinie verläuft zwischen zwei europäischen Regelwerken:

  • Ein Aufzug, in dem Personen befördert werden, fällt unter die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Er braucht unter anderem eine Fangvorrichtung, verriegelte Schachttüren und einen Notruf mit Zweiwege-Kommunikation.
  • Ein reiner Güteraufzug, der nicht betreten werden kann, fällt unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Anforderungen sind geringer – dafür ist Mitfahren untersagt.
Praktische Folge: Ein „Lastenaufzug mit Personenbeförderung“ ist technisch ein Personenaufzug mit hoher Nutzlast. Er kostet mehr als ein reiner Güteraufzug gleicher Traglast – dafür darf die Ware begleitet werden. Wer das nachträglich will, muss die Anlage in der Regel austauschen; umrüsten lohnt sich fast nie. Klären Sie diesen Punkt deshalb vor dem ersten Angebot.

Welche Bauform passt zu Ihrem Vorhaben?

Alles hängt an einer Frage: Muss jemand mit der Ware mitfahren?

Muss eine Person mitfahren?
neinja
Maschinenrichtlinie

Kleingüteraufzug

Bis 300 kg. Die Kabine ist zu klein zum Betreten, beladen wird durch eine Klappe in Brusthöhe.

  • Gastronomie, Praxen, Bibliotheken
  • kein Schacht im klassischen Sinn nötig
8.000 – 20.000 €
Maschinenrichtlinie

Güteraufzug

500 kg und mehr, ausschließlich für Güter. Mitfahren ist untersagt – auch nicht kurz.

  • Lager, Werkstatt, Warenanlieferung
  • günstiger als die Personenvariante
30.000 – 80.000 €
Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU

Lastenaufzug mit Personenbeförderung

Technisch ein Personenaufzug mit hoher Nutzlast. Die Ware darf begleitet werden.

  • Fangvorrichtung, verriegelte Schachttüren
  • Notruf mit Zweiwege-Kommunikation
Aufschlag auf den Güteraufzug
Diese Weiche stellen Sie vor dem ersten Angebot. Ein reiner Güteraufzug lässt sich später kaum zur Personenbeförderung aufrüsten – in aller Regel muss die Anlage getauscht werden.
Kabine eines Lastenaufzugs mit zweiflügeliger Tür und Edelstahlverkleidung
Kabine eines Lastenaufzugs mit zweiflügeliger Tür – die Verkleidung aus Edelstahl hält dem Anstoßen durch Rollcontainer stand.

Lastenaufzug innen oder außen

Im Bestand ist der Anbau an die Fassade oft der günstigere Weg, weil im Gebäude kein Schacht durch die Decken gebrochen werden muss. Die gleiche Überlegung gilt beim Außenaufzug für Personen.

  • Innen: kurze Wege, wettergeschützt, keine Auflagen zum Erscheinungsbild. Dafür Eingriff in die Statik und Verlust von Nutzfläche auf jeder Etage.
  • Außen: keine Deckendurchbrüche, der Betrieb läuft während der Bauzeit weiter. Dafür Fundament, wetterfeste Ausführung und je nach Gemeinde eine Genehmigung – bei denkmalgeschützten Fassaden ist der Anbau oft ausgeschlossen.

Wetterfeste Ausführung schlägt mit rund 10 bis 15 % Aufschlag zu Buche: verzinkte Bauteile, beheizte Steuerung, Dichtungen an den Türen.

Lastenaufzug im Wohnhaus

Im privaten Wohngebäude ist ein echter Lastenaufzug selten die richtige Lösung. Wer Möbel, Getränkekisten oder den Kinderwagen zwischen den Etagen bewegen will, fährt mit einem Senkrechtlift günstiger – der trägt 250 bis 400 kg, darf Personen befördern und kostet ab 25.000 €.

Sinnvoll wird der Lastenaufzug im Wohnhaus dort, wo gewerblich genutzt wird: Arztpraxis, Kanzlei oder Ladenlokal im Erdgeschoss. Für die Nachrüstung im Mehrparteienhaus gelten dieselben Regeln wie beim Personenaufzug im Mehrfamilienhaus: Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Kostenverteilung, Umlage auf die Miete.

Laufende Kosten und Betreiberpflichten

Wer einen Lastenaufzug betreibt, ist Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage – mit denselben Pflichten wie beim Personenaufzug:

  • Wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Haupt- und Zwischenprüfung wechseln sich ab, zwischen zwei Prüfungen liegen höchstens zwei Jahre.
  • Wartungsvertrag mit einer Fachfirma. Je nach Umfang und Traglast 1.000 bis 4.000 € im Jahr – Einzelheiten auf der Seite Aufzugswartung.
  • Notruf mit Zweiwege-Kommunikation, sobald Personen mitfahren dürfen. Die Aufschaltung kostet rund 200 bis 500 € im Jahr.
  • Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Prüffristen vor der Inbetriebnahme.

Rechnen Sie insgesamt mit 2.000 bis 6.000 € jährlich. Bei hoher Nutzung – Logistik, Mehrschichtbetrieb – liegt die Wartung am oberen Ende, weil Tragmittel und Türantriebe schneller verschleißen.

Häufige Fragen zum Lastenaufzug

Was kostet ein Lastenaufzug?

Einschließlich Montage 30.000 bis 55.000 € bei 500 kg Nutzlast und 45.000 bis 80.000 € bei 1.000 kg. Ein Kleingüteraufzug bis 300 kg liegt bei 8.000 bis 20.000 €, eine Industrieausführung ab 3.000 kg bei über 100.000 €. Muss der Schacht im Bestand neu gebaut werden, kommen 20 bis 40 % hinzu.

Was kostet ein Kleingüteraufzug?

8.000 bis 20.000 € einschließlich Montage. Die Anlage befördert bis zu 300 kg und wird durch eine Klappe in Brusthöhe beladen. Weil die Kabine nicht betreten werden kann, gelten geringere Anforderungen als bei einem Aufzug mit Personenbeförderung – das erklärt den deutlichen Preisabstand.

Darf man in einem Lastenaufzug mitfahren?

Nur wenn die Anlage dafür zugelassen ist. Ein Aufzug mit Personenbeförderung fällt unter die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und braucht unter anderem Fangvorrichtung, verriegelte Schachttüren und einen Notruf mit Zweiwege-Kommunikation. Ein reiner Güteraufzug nach Maschinenrichtlinie darf nicht mitgefahren werden – auch nicht kurz.

Was ist der Unterschied zwischen Lastenaufzug und Personenaufzug?

Der Personenaufzug ist auf Menschen ausgelegt, der Lastenaufzug auf Gewicht. Das zeigt sich an Kabinenboden, Türen und Traglast: Ein Personenaufzug im Wohnhaus trägt 400 bis 630 kg, ein Lastenaufzug beginnt dort und reicht bis mehrere Tonnen. Ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung ist technisch ein Personenaufzug mit hoher Nutzlast.

Was kostet ein Lastenaufzug für außen?

Für die wetterfeste Ausführung rechnen Sie 10 bis 15 % Aufschlag auf den Preis der Innenvariante, dazu kommt das Fundament. Der Anbau an die Fassade ist im Bestand trotzdem oft günstiger als der Innenausbau, weil keine Decken durchbrochen werden müssen und der Betrieb während der Bauzeit weiterläuft.

Wie oft muss ein Lastenaufzug geprüft werden?

Als überwachungsbedürftige Anlage braucht er eine wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Haupt- und Zwischenprüfung wechseln sich ab, zwischen zwei Prüfungen liegen höchstens zwei Jahre. Davon unabhängig ist die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma.

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