Wie bei jeder Anschaffung in dieser Größenordnung lohnt der Preisvergleich – die Spannen zwischen Anbietern sind erheblich. Wenn ein Badewannenlift nicht ausreicht, weil auch Treppen zum Problem werden, führen Treppensteighilfen oder ein Treppenlift weiter. Die Pflegekasse beteiligt sich nach § 40 SGB XI an beidem – Einzelheiten unter Kosten & Förderung.
Worauf es beim Vergleich ankommt: Tragkraft (meist 130 bis 170 kg), Absenktiefe, Akkulaufzeit und ob sich der Lift ohne Werkzeug aus der Wanne nehmen lässt. Ein Modell mit Rückenlehnenverstellung kostet mehr, erleichtert das Aufstehen aber deutlich.
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