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Aufzug-TÜV: Prüffristen, Kosten und Ablauf der Aufzugsprüfung

Aufzüge in Mehrfamilienhäusern, Arbeitsstätten und öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden – etwa TÜV oder DEKRA. Die Hauptprüfung ist spätestens alle zwei Jahre fällig, in der Mitte dazwischen eine Zwischenprüfung. Eine Prüfung kostet meist einige hundert Euro; die Kosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Hauptprüfungspätestens alle 2 Jahredurch eine ZÜS
Zwischenprüfungin der MitteSicht- und Funktionsprüfung
Kostenca. 200 – 400 €im Jahresmittel
NotrufPflichtZweiwege-Kommunikation

Welche Aufzüge geprüft werden müssen

Die Prüfpflicht ergibt sich aus Anhang 2 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung. Als Aufzugsanlagen gelten dort:

  • Aufzüge im Sinne der europäischen Aufzugsrichtlinie – also der klassische Personen- und Lastenaufzug
  • fest eingebaute Hebevorrichtungen für Personen nach der Maschinenrichtlinie, bei denen eine Absturzgefahr aus mehr als 3 m Höhe besteht – dazu können auch Senkrechtlifte und Homelifte gehören
  • Baustellenaufzüge und Personen-Umlaufaufzüge (Paternoster)

Ausgenommen sind unter anderem Fahrtreppen, handbetriebene Anlagen und Regalbediengeräte. Die Prüfpflicht greift dort, wo Beschäftigte oder Dritte – Mieter, Besucher, Kunden – die Anlage nutzen. Ein Aufzug, den ausschließlich der eigene Haushalt im selbst genutzten Einfamilienhaus benutzt, fällt in der Regel nicht darunter. Die Wartung nach Herstellervorgabe bleibt trotzdem erforderlich.

Die Prüfungen im Überblick

PrüfungWannUmfang
Prüfung vor Inbetriebnahmevor der ersten Nutzung und nach prüfpflichtigen ÄnderungenUnterlagen, Konformität, elektrische Anlage, Notrufweiterleitung
Hauptprüfungspätestens alle zwei Jahreumfassende Prüfung der Anlage einschließlich der sicherheitsrelevanten Elektrik
Zwischenprüfungin der Mitte zwischen zwei HauptprüfungenSicht- und einfache Funktionsprüfungen

Die Fristen legt der Betreiber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest – zwei Jahre sind die Obergrenze, kürzere Abstände sind möglich. Nach jeder Prüfung wird in der Kabine eine Prüfplakette angebracht, die zeigt, wann die nächste Prüfung fällig ist.

Aufzugswartung: Aufzugsschacht mit Fahrkorb, Prüfplakette und geöffneter Steuerung

Ablauf und Vorbereitung

  1. Termin abstimmenDie Überwachungsstelle kündigt die Prüfung an. Stimmen Sie den Termin mit Ihrer Wartungsfirma ab – ein Monteur sollte dabei sein, um die Anlage zu bedienen und kleine Mängel direkt zu beheben.
  2. Unterlagen bereitlegenAnlagendokumentation, bisherige Prüfbescheinigungen, Wartungsnachweise und den Notfallplan.
  3. Prüfung vor OrtDer Sachverständige prüft Kabine, Schacht, Türen, Sicherheitseinrichtungen, Antrieb und Notruf. Der Aufzug steht dafür meist einige Stunden still – informieren Sie die Bewohner.
  4. PrüfbescheinigungSie erhalten das Ergebnis mit den festgestellten Mängeln und einer Frist zur Beseitigung.
  5. Mängel behebenErhebliche Mängel werden nach der Reparatur in einer Nachprüfung kontrolliert.

Was bei Mängeln passiert

Die Prüfstellen unterscheiden die Mängel nach ihrer Schwere. Geringfügige Mängel sind in der Regel innerhalb einer Frist zu beheben, ohne dass eine erneute Prüfung nötig ist. Bei erheblichen Mängeln folgt nach der Reparatur eine Nachprüfung, die zusätzlich kostet. Stellt der Sachverständige einen gefährlichen Mangel fest, darf der Aufzug nicht weiterbetrieben werden, bis der Mangel beseitigt ist.

Notrufsystem und Notfallplan

Jeder prüfpflichtige Personenaufzug braucht ein Zweiwege-Kommunikationssystem, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Ältere Anlagen mussten bis Ende 2020 nachgerüstet werden. Zusätzlich muss der Betreiber einen Notfallplan erstellen und dem Notdienst zur Verfügung stellen, damit eingeschlossene Personen schnell befreit werden. Welche Systeme es gibt und was die Nachrüstung kostet, steht unter Aufzug mit Notrufsystem nachrüsten.

Was die Aufzugsprüfung kostet

Eine Haupt- oder Zwischenprüfung kostet je nach Anlage, Prüfstelle und Region meist einige hundert Euro, im Jahresmittel etwa 200 bis 400 €. Nachprüfungen nach Mängeln kommen hinzu. Zusammen mit Wartungsvertrag, Notruf und Strom liegen die laufenden Kosten eines Aufzugs typischerweise bei 2.000 bis 6.000 € im Jahr – die Aufstellung steht unter Personenaufzug Kosten.

Vermieter dürfen die Kosten der regelmäßigen Prüfung als Betriebskosten umlegen, Reparaturen nach Mängeln dagegen nicht – mehr unter Aufzug in der Nebenkostenabrechnung.

Prüfung überfällig – was jetzt?

Wer einen prüfpflichtigen Aufzug ohne gültige Prüfung betreibt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. Schwerer wiegt die Haftung: Kommt es zu einem Unfall, trägt der Betreiber das Risiko, und der Versicherungsschutz kann in Frage stehen. Vereinbaren Sie deshalb sofort einen Prüftermin und klären Sie mit der Prüfstelle, ob der Aufzug bis dahin weiter genutzt werden darf.

Die Termine behält am einfachsten Ihre Wartungsfirma im Blick. Worauf es beim Wartungsvertrag ankommt, steht unter Aufzugswartung.

Stand: September 2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Aufzugsprüfung

Wie oft muss ein Aufzug vom TÜV geprüft werden?

Die Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle ist spätestens alle zwei Jahre fällig. In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen kommt eine Zwischenprüfung mit Sicht- und Funktionsprüfungen hinzu. Kürzere Fristen kann der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen.

Was kostet die TÜV-Prüfung eines Aufzugs?

Eine Haupt- oder Zwischenprüfung kostet meist einige hundert Euro, im Jahresmittel etwa 200 bis 400 €. Nachprüfungen nach Mängeln werden zusätzlich berechnet.

Muss ein Privataufzug im Einfamilienhaus zum TÜV?

In der Regel nicht, wenn ausschließlich der eigene Haushalt den Aufzug im selbst genutzten Haus benutzt. Wird das Haus vermietet oder die Anlage von Beschäftigten oder Besuchern genutzt, kann die Prüfpflicht greifen. Die Wartung nach Herstellervorgabe bleibt in jedem Fall erforderlich.

Wer ist für die Aufzugsprüfung verantwortlich?

Der Betreiber – im Mehrfamilienhaus der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Er muss die Prüfung beauftragen, Mängel beseitigen lassen und für ein funktionierendes Notrufsystem sorgen.

Darf ein Aufzug mit abgelaufener Prüfplakette weiter fahren?

Ein prüfpflichtiger Aufzug darf nur mit gültiger Prüfung betrieben werden. Ist die Frist überschritten, sollte sofort ein Prüftermin vereinbart und mit der Prüfstelle geklärt werden, ob die Anlage bis dahin genutzt werden darf.

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