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Aufzug in der Nebenkostenabrechnung: Was umgelegt werden darf

Die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs darf der Vermieter nach § 2 Nr. 7 der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen – Strom, Wartung, Prüfung, Notruf und Reinigung. Reparaturen und Ersatzteile gehören dagegen nicht in die Abrechnung. Im Durchschnitt kostet der Aufzug Mieter rund 0,15 € je Quadratmeter im Monat, und auch im Erdgeschoss wird in der Regel mitgezahlt.

Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 7 BetrKVumlagefähige Betriebskosten
Durchschnittca. 0,15 €/m²im Monat
80-m²-Wohnungca. 12 €im Monat
Erdgeschosszahlt mitBGH, VIII ZR 103/06

Welche Aufzugskosten umlagefähig sind

Die Betriebskostenverordnung trennt klar zwischen laufenden Kosten, die umgelegt werden dürfen, und Kosten für Instandsetzung, die der Vermieter selbst trägt:

KostenartUmlagefähig?Hinweis
BetriebsstromjaStrom für Antrieb, Steuerung und Kabinenbeleuchtung
Wartung und Pflegejaregelmäßige Überwachung und Pflege der Anlage
Wiederkehrende PrüfungjaPrüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, auch durch die Überwachungsstelle
ReinigungjaReinigung der Anlage
Notrufaufschaltungin der Praxis meist jaals Kosten der Überwachung; Vertrag und Rechtsprechung im Einzelfall prüfen
Reparaturen und ErsatzteileneinInstandsetzung trägt der Vermieter
Modernisierung, Einbauneinggf. Modernisierungsumlage nach § 559 BGB
Rücklagenneinauch nicht die Erhaltungsrücklage einer Eigentümergemeinschaft

Vorsicht beim Vollwartungsvertrag

Viele Aufzüge laufen mit einem Vollwartungsvertrag, der neben der Wartung auch Reparaturen und Ersatzteile abdeckt. Dieser Instandsetzungsanteil ist nicht umlagefähig und muss aus der Abrechnung herausgerechnet werden. Weist der Vertrag die Anteile nicht getrennt aus, ist das ein häufiger Streitpunkt – als Mieter lohnt der Blick in den Vertrag, als Vermieter eine Aufschlüsselung durch den Wartungsbetrieb.

Aufzugskosten: Schacht mit Fahrkorb neben gestapelten Kostenblöcken

Müssen Mieter im Erdgeschoss für den Aufzug zahlen?

In der Regel ja. Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden (VIII ZR 103/06), dass die Aufzugskosten bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag auch auf Mieter im Erdgeschoss umgelegt werden dürfen – unabhängig davon, ob sie den Aufzug tatsächlich nutzen. Eine Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung wäre kaum praktikabel, deshalb ist ein einheitlicher Maßstab zulässig.

Anders kann es aussehen, wenn die Wohnung vom Aufzug überhaupt nicht erreichbar ist, etwa weil sie in einem anderen Gebäudeteil liegt. Maßgeblich sind dann der Mietvertrag und der Einzelfall.

Wie die Kosten verteilt werden

  • Mietwohnung: Ohne abweichende Vereinbarung werden Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a BGB). Der Mietvertrag kann einen anderen Schlüssel festlegen.
  • Eigentümergemeinschaft: Das Hausgeld für den Aufzug wird grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen verteilt – auch auf Eigentümer im Erdgeschoss, wenn die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt. Seit der WEG-Reform 2020 kann die Gemeinschaft den Schlüssel für einzelne Kostenarten per Beschluss ändern (§ 16 Abs. 2 WEG). Der neue Schlüssel muss sachlich begründet sein.
  • Vermietete Eigentumswohnung: Der Vermieter legt die umlagefähigen Anteile aus der Hausgeldabrechnung auf den Mieter um – Rücklagen und Reparaturen bleiben bei ihm.

Neuer Aufzug statt laufender Kosten

Wird ein Aufzug nachgerüstet, geht es nicht um Betriebskosten, sondern um Modernisierung: Der Vermieter kann einen Teil der Kosten nach § 559 BGB auf die Jahresmiete umlegen. Wie das gerechnet wird und was die Eigentümergemeinschaft beschließen muss, steht unter Aufzug im Mehrfamilienhaus.

Wie sich die Aufzugskosten senken lassen

  • Wartungsvertrag vergleichen: Er wird oft ungeprüft vom Hersteller der Anlage übernommen. Über die Jahre summieren sich die Unterschiede zwischen Anbietern deutlich – mehr unter Aufzugswartung.
  • Notruf überprüfen: Veraltete Notrufsysteme über Telefonleitungen verursachen laufende Kosten. Moderne Lösungen über Mobilfunk sind oft günstiger – siehe Aufzug mit Notrufsystem nachrüsten.
  • Energie sparen: LED-Beleuchtung und eine Kabine, die im Stillstand Licht und Lüfter abschaltet, senken den Stromverbrauch. Bei einer Modernisierung lohnt der Blick auf den Antrieb – mehr unter Aufzug modernisieren.
  • Prüftermine bündeln: Wartung und Prüfung am selben Tag sparen Anfahrten. Welche Prüfungen vorgeschrieben sind, steht unter Aufzug-TÜV.

Stand: September 2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung – bei einem konkreten Streit über die Abrechnung helfen Mieterverein oder Eigentümerverband.

Häufige Fragen zu Aufzugskosten in den Nebenkosten

Welche Aufzugskosten darf der Vermieter umlegen?

Umlagefähig sind nach § 2 Nr. 7 BetrKV die Kosten des Betriebs: Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege, die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Reinigung. Reparaturen, Ersatzteile und Rücklagen sind nicht umlagefähig.

Muss ich als Mieter im Erdgeschoss für den Aufzug zahlen?

In der Regel ja. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2006 (VIII ZR 103/06) dürfen die Aufzugskosten bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag auch auf Mieter im Erdgeschoss umgelegt werden, selbst wenn sie den Aufzug nicht nutzen. Anders kann es sein, wenn die Wohnung vom Aufzug gar nicht erreichbar ist.

Wie viel kostet der Aufzug in den Nebenkosten?

Im Durchschnitt rund 0,15 € je Quadratmeter Wohnfläche im Monat, bei einer 80-m²-Wohnung also etwa 12 €. Bei älteren Anlagen oder Gebäuden mit vielen Geschossen kann es deutlich mehr sein.

Darf der Vermieter Reparaturen am Aufzug umlegen?

Nein. Reparaturen und Ersatzteile sind Instandsetzung und trägt der Vermieter. Enthält ein Vollwartungsvertrag auch Reparaturen, muss dieser Anteil aus der Betriebskostenabrechnung herausgerechnet werden.

Sind Aufzugskosten in den Nebenkosten steuerlich absetzbar?

Teilweise. Die Arbeitskosten für die Wartung können als Handwerkerleistung nach § 35a EStG mit 20 % berücksichtigt werden, wenn sie in der Abrechnung ausgewiesen sind. Strom und Material zählen nicht dazu.

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