Aufzugspflicht: Ab wann ein Aufzug vorgeschrieben ist
Ob ein Gebäude einen Aufzug haben muss, regeln die Bauordnungen der Länder. Nach der Musterbauordnung, an der sich die meisten Länder orientieren, sind Aufzüge Pflicht in Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 13 m – gemessen bis zum Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen. In Nordrhein-Westfalen gilt eine strengere Grenze: Dort brauchen schon Gebäude mit mehr als drei oberirdischen Geschossen einen Aufzug. Die Pflicht betrifft Neubauten; für bestehende Gebäude gibt es keine Nachrüstpflicht.
Was die Musterbauordnung vorschreibt
§ 39 Abs. 4 der Musterbauordnung bestimmt, dass Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 m Aufzüge in ausreichender Zahl haben müssen. Die Höhe ist dabei nicht die Firsthöhe, sondern das Maß von der Geländeoberfläche im Mittel bis zur Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist.
Mindestens einer dieser Aufzüge muss besondere Anforderungen erfüllen:
- Er muss Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen und Lasten aufnehmen können.
- Er muss Haltestellen in allen Geschossen haben.
- Er muss von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Nutzungseinheiten aus stufenlos erreichbar sein.
Welche Kabinengröße das in der Praxis bedeutet, steht unter behindertengerechter Personenaufzug.

Die Regeln in den Bundesländern
Die Musterbauordnung ist nur eine Vorlage – verbindlich ist die Bauordnung des jeweiligen Landes. Eine Auswahl:
| Land | Aufzug Pflicht ab | Besonderheit |
|---|---|---|
| Musterbauordnung | Höhe über 13 m | nicht bei Ausbau des obersten Geschosses oder Aufstockung um bis zu zwei Geschosse |
| Baden-Württemberg | Höhe über 13 m | Aufstockung um bis zu zwei Geschosse ausgenommen, wenn die Genehmigung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt |
| Bayern | Höhe über 13 m | Art. 37 BayBO |
| Hamburg | Höhe über 13 m | Ausbau des obersten Geschosses und Aufstockung um bis zu zwei Geschosse ausgenommen |
| Nordrhein-Westfalen | mehr als 3 oberirdische Geschosse | § 39 Abs. 4 BauO NRW; Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen; ab mehr als fünf Geschossen muss ein Aufzug Krankentragen, Rollstühle und Lasten aufnehmen |
Stand: September 2026. Die übrigen Länder orientieren sich überwiegend an der Musterbauordnung, weichen aber in Details ab und ändern ihre Bauordnungen regelmäßig. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung – für Ihr Vorhaben klärt das die Bauaufsichtsbehörde oder der Architekt.
Ab welchem Stockwerk ist ein Aufzug Pflicht?
Die Musterbauordnung nennt keine Geschosszahl, sondern eine Höhe. Bei einer üblichen Geschosshöhe von rund drei Metern ergibt sich folgende Faustregel:
| Oberstes Geschoss | Fußbodenhöhe ca. | Aufzug nach Musterbauordnung | Aufzug in NRW |
|---|---|---|---|
| 3. Obergeschoss (4 Geschosse) | 9 m | nein | ja |
| 4. Obergeschoss (5 Geschosse) | 12 m | nein, knapp unter 13 m | ja |
| 5. Obergeschoss (6 Geschosse) | 15 m | ja | ja |
Die tatsächliche Höhe hängt von Geschosshöhen und Geländeverlauf ab. Liegt ein Gebäude am Hang oder hat es hohe Geschosse, kann die 13-m-Grenze schon früher überschritten sein.
Bestand, Aufstockung und Dachausbau
Für bestehende Gebäude gilt Bestandsschutz: Ein Haus, das ohne Aufzug genehmigt wurde, muss keinen nachrüsten. Die Pflicht kann aber greifen, wenn wesentlich umgebaut wird. Damit Wohnraum im Bestand nicht an der Aufzugspflicht scheitert, nehmen die Musterbauordnung und viele Länder zwei Fälle ausdrücklich aus:
- den nachträglichen Ausbau oder die Nutzungsänderung des obersten Geschosses, etwa den Dachausbau
- die Aufstockung um bis zu zwei Geschosse – in Baden-Württemberg nur, wenn die Genehmigung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt
Barrierefreie Wohnung heißt nicht automatisch Aufzug
Die Musterbauordnung verlangt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sind. Das ist meist das Erdgeschoss – ein Aufzug wird dadurch nicht Pflicht. Einzelne Länder gehen bei der Barrierefreiheit weiter.
Öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten
Für Gebäude mit Publikumsverkehr – Arztpraxen, Behörden, Geschäfte, Gaststätten – verlangen die Bauordnungen, dass die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile barrierefrei sind. Liegen diese Teile nicht im Erdgeschoss, führt das in der Praxis oft zu einem Aufzug oder Lift, auch unterhalb der 13-m-Grenze. Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, muss er die Arbeitsstätte nach der Arbeitsstättenverordnung so gestalten, dass sie diese nutzen können.
Wenn keine Pflicht besteht: Aufzug freiwillig nachrüsten
Auch ohne Pflicht kann ein Aufzug verlangt werden: In der Eigentümergemeinschaft hat jeder Eigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG Anspruch darauf, dass eine angemessene bauliche Veränderung für Menschen mit Behinderungen gestattet wird. Mieter können nach § 554 BGB die Erlaubnis für solche Umbauten verlangen. Wie der Einbau beschlossen, bezahlt und umgelegt wird, steht unter Aufzug im Mehrfamilienhaus, der Ablauf im Bestand unter Personenaufzug nachrüsten.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Aufzugspflicht
Ab wie vielen Etagen ist ein Aufzug Pflicht?
Nach der Musterbauordnung ab einer Gebäudehöhe von mehr als 13 m bis zum Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen – bei üblichen Geschosshöhen ab etwa dem fünften Obergeschoss. In Nordrhein-Westfalen sind Aufzüge schon in Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen Pflicht, Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen.
Muss ein Altbau einen Aufzug nachrüsten?
Nein. Für bestehende Gebäude gilt Bestandsschutz, eine Nachrüstpflicht gibt es nicht. Die Pflicht kann bei wesentlichen Umbauten greifen, wobei der Ausbau des obersten Geschosses und Aufstockungen um bis zu zwei Geschosse in vielen Ländern ausgenommen sind.
Gilt die Aufzugspflicht bei einer Aufstockung?
Nach der Musterbauordnung nicht, wenn um bis zu zwei Geschosse aufgestockt wird. In Baden-Württemberg gilt diese Ausnahme nur, wenn die Genehmigung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt. Maßgeblich ist die Bauordnung des jeweiligen Landes.
Ist ein Aufzug im Mehrfamilienhaus mit vier Etagen Pflicht?
Nach der Musterbauordnung in der Regel nicht, weil das oberste Geschoss meist unter 13 m liegt. In Nordrhein-Westfalen dagegen schon, weil das Gebäude mehr als drei oberirdische Geschosse hat.
Muss ein Einfamilienhaus einen Aufzug haben?
Nein. Einfamilienhäuser erreichen die Höhengrenze praktisch nie, und in Nordrhein-Westfalen sind Ein- und Zweifamilienhäuser ausdrücklich von der Aufzugspflicht ausgenommen.
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