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Aufzug im Neubau: Planung, Schacht und Kosten

Im Neubau ist ein Aufzug deutlich einfacher und günstiger als eine spätere Nachrüstung: Schacht, Grube und Anschlüsse entstehen gleich im Rohbau, es gibt keine Deckendurchbrüche und keine Kompromisse bei der Kabinengröße. Entscheidend ist, dass der Aufzug früh in der Planung steht – spätestens im Entwurf, bevor Grundrisse und Statik feststehen.

Planungab EntwurfLage und Größe des Schachts festlegen
Kabine barrierefrei1,10 × 1,40 mTyp 2 nach DIN EN 81-70, 630 kg
Schachtgrubeca. 1,2 mRichtwert, je nach Hersteller
Laufende Kosten2.000 – 6.000 €im Jahr im Wohngebäude
Aufzug im Neubau: zentraler Schacht über fünf Geschosse im Mehrfamilienhaus

Warum der Aufzug früh in die Planung gehört

Ein Aufzug bestimmt Grundriss, Statik, Brandschutz und Haustechnik mit. Wer ihn erst spät einplant, zahlt mit verlorener Wohnfläche oder teuren Umplanungen. In der Architektenplanung sollte er deshalb in diesen Phasen feststehen:

PlanungsphaseWas zum Aufzug geklärt wird
Vorentwurf und EntwurfLage des Schachts, Zahl der Haltestellen, Kabinengröße, Zugang von der Straße ohne Stufen
GenehmigungsplanungAufzugspflicht nach Landesbauordnung, Barrierefreiheit, Brandschutz
AusführungsplanungSchachtmaße, Grube, Schachtkopf, Befestigungspunkte und Elektroanschluss nach den Planungsdaten des Herstellers
VergabeAngebote mehrerer Hersteller vergleichen – auf Basis derselben Anforderungen

Die Aufzugshersteller stellen Planungsdaten mit Schacht- und Grubenmaßen kostenlos zur Verfügung. Legen Sie sich früh auf einen Anlagentyp fest, damit der Rohbau zu den späteren Angeboten passt.

Aufzugspflicht und Barrierefreiheit

Ob der Aufzug vorgeschrieben ist, regelt die Bauordnung Ihres Landes. In den meisten Ländern gilt die Pflicht ab einer Höhe von mehr als 13 m bis zum Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen, in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern schon ab mehr als drei oberirdischen Geschossen. Die Übersicht aller 16 Länder steht unter Aufzugspflicht nach Bundesland.

Auch wo keine Pflicht besteht, lohnt es sich, den Aufzug barrierefrei zu planen. Die Norm DIN EN 81-70 legt die Kabinengrößen fest; für Wohngebäude sind zwei Typen üblich:

KabinentypInnenmaßGeeignet für
Typ 11,00 × 1,25 m, bis 450 kgeine Person im Rollstuhl ohne Begleitung
Typ 21,10 × 1,40 m, 630 kgRollstuhl mit Begleitperson, Rollator, Kinderwagen
Typ 32,00 × 1,40 mWenden mit dem Rollstuhl in der Kabine, größere Lasten

Muss der Aufzug nach Landesbauordnung auch Krankentragen aufnehmen, ist ein Fahrkorb von mindestens 1,10 × 2,10 m nötig. Was barrierefreie Aufzüge sonst ausmacht – Bedienelemente, Türbreite, Ansagen –, steht unter behindertengerechter Personenaufzug.

Schacht, Grube und Schachtkopf

Der Schacht wird im Neubau meist als Teil des Rohbaus aus Stahlbeton oder Mauerwerk erstellt. Die genauen Maße hängen von Kabine, Tragkraft, Geschwindigkeit und Antrieb ab und kommen aus den Planungsdaten des Herstellers. Als Richtwerte für einen Wohnhausaufzug mit 630 kg und einer Kabine von 1,10 × 1,40 m gelten für die Höhe:

  • Schachtgrube unter der untersten Haltestelle: rund 1,2 m tief
  • Schachtkopf über der obersten Haltestelle: rund 3,4 bis 3,5 m

Reicht die Höhe nicht, bieten viele Hersteller Anlagen mit reduzierter Grube oder niedrigem Schachtkopf an. Ein eigener Maschinenraum ist heute meist nicht mehr nötig: Antrieb und Steuerung sitzen im Schacht. Welche Anforderungen an Wände und Türen aus Brandschutzsicht gelten, ergibt sich aus der Landesbauordnung und dem Brandschutzkonzept des Gebäudes.

Maße vor dem Betonieren prüfen

Lassen Sie die Schachtmaße nach dem Rohbau vom Aufzugsunternehmen aufmessen, bevor es weitergeht. Schon wenige Zentimeter Abweichung können eine Sonderanfertigung nötig machen oder die Montage verzögern.

Seilaufzug oder Hydraulikaufzug?

Im Neubau ist der Seilaufzug ohne Maschinenraum der Standard: Er ist schnell, sparsam im Verbrauch und eignet sich für jede Gebäudehöhe. Hydraulikaufzüge sind bei geringer Förderhöhe eine Alternative, etwa bei zwei bis drei Haltestellen oder großen Lasten, brauchen aber mehr Energie und Platz für das Aggregat. Die Unterschiede im Detail stehen unter hydraulische Aufzüge.

Was ein Aufzug im Neubau kostet

Im Neubau wird der Schacht im Rohbau mitbetoniert. Die Aufzugsanlage selbst kostet deshalb deutlich weniger als eine Nachrüstung im Bestand, bei der Schacht, Durchbrüche und Umbauten hinzukommen:

AnlageKosten im Neubau
Kleiner Personenaufzug bis 450 kgab rund 20.000 – 30.000 €
Aufzug im Mehrfamilienhausrund 20.000 – 50.000 €
Beispiel: 15 m Förderhöhe, 7 Haltestellenetwa 50.000 €, davon Montage rund 7.000 €
Zum Vergleich: Nachrüstung im Bestand60.000 € bis weit über 100.000 €

Stand: September 2026, Marktrichtwerte für die Aufzugsanlage einschließlich Montage, Schacht als Rohbauleistung. Ausstattung und Kabinendesign können den Betrag deutlich erhöhen.

Der Schacht selbst ist Teil der Rohbaukosten. Dazu kommen laufende Kosten von rund 2.000 bis 6.000 € im Jahr für Wartung, Notruf, Prüfung und Strom. Die vollständige Aufstellung mit Rechner steht unter Aufzugskosten, die Kosten im Mehrfamilienhaus samt Umlage unter Aufzug im Mehrfamilienhaus.

Ablauf: vom Entwurf bis zur Abnahme

  1. Bedarf und Lage klärenHaltestellen, Kabinengröße, Barrierefreiheit und Lage des Schachts im Entwurf festlegen.
  2. Planungsdaten einholenMit den Daten eines oder mehrerer Hersteller Schacht, Grube und Schachtkopf planen.
  3. GenehmigungAufzugspflicht und Brandschutz im Bauantrag berücksichtigen.
  4. Angebote vergleichenMindestens drei Angebote auf Basis derselben Anforderungen einholen – Lieferzeiten von mehreren Monaten sind üblich.
  5. Rohbau und AufmaßSchacht erstellen, Maße vom Aufzugsunternehmen prüfen lassen.
  6. Montage und AbnahmeNach der Montage prüft eine zugelassene Überwachungsstelle die Anlage vor der ersten Nutzung. Notruf und Notfallplan müssen dann stehen.

Nach der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers – von der Wartung bis zur regelmäßigen Prüfung. Die Übersicht steht unter Betreiberpflichten beim Aufzug.

Aufzug im Einfamilienhaus: gleich einplanen oder vorbereiten

Im Einfamilienhaus reicht oft ein Homelift: Er braucht wenig Grundfläche, keine tiefe Grube und kostet für zwei Etagen rund 25.000 bis 50.000 €. Wer den Aufzug noch nicht sofort braucht, kann ihn vorbereiten: Eine Fläche übereinander in jedem Geschoss freihalten, etwa als Abstellraum, die Decken dort so planen, dass sie sich später einfach öffnen lassen, und einen Stromanschluss vorsehen. Das kostet im Neubau wenig und spart später einen großen Umbau. Mehr zur Planung im Einfamilienhaus.

Häufige Fragen zum Aufzug im Neubau

Wann muss der Aufzug im Neubau geplant werden?

Spätestens im Entwurf, bevor Grundrisse und Statik feststehen. Lage und Größe des Schachts beeinflussen Wohnflächen, Treppenhaus und Brandschutz. In der Ausführungsplanung kommen dann die genauen Maße aus den Planungsdaten des Herstellers.

Wie tief muss die Schachtgrube sein?

Bei einem üblichen Wohnhausaufzug mit 630 kg rund 1,2 m, der Schachtkopf über der obersten Haltestelle rund 3,4 bis 3,5 m. Die genauen Maße hängen vom Hersteller und der Anlage ab; es gibt Aufzüge mit reduzierter Grube und niedrigem Schachtkopf.

Welche Kabinengröße ist barrierefrei?

Für einen Rollstuhl mit Begleitperson eine Kabine von 1,10 × 1,40 m (Typ 2 nach DIN EN 81-70, 630 kg). Soll auch eine Krankentrage passen, sind mindestens 1,10 × 2,10 m nötig.

Ist ein Aufzug im Neubau günstiger als eine Nachrüstung?

Ja, deutlich. Im Neubau entstehen Schacht und Grube im Rohbau, Deckendurchbrüche und der Umbau bestehender Räume entfallen. Ein Aufzug im Mehrfamilienhaus kostet im Neubau rund 20.000 bis 50.000 €, bei der Nachrüstung im Bestand eher 60.000 bis weit über 100.000 €.

Braucht ein Aufzug im Neubau einen Maschinenraum?

In der Regel nicht mehr. Bei modernen Seilaufzügen sitzen Antrieb und Steuerung im Schacht. Hydraulikaufzüge brauchen Platz für das Aggregat, meist in der Nähe der untersten Haltestelle.

Quellen und Stand

DIN EN 81-70 (Zugänglichkeit von Aufzügen), DIN EN 81-20, DIN 18040 (barrierefreies Bauen), Landesbauordnungen, Planungsdaten der Hersteller. Preise: Marktrichtwerte, Stand September 2026. Diese Seite ersetzt keine Fachplanung.

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