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Werkzeug für Architekten und Fachplaner

Aufzugsplaner

Herstellerneutrale Schachtmaße für die Vorplanung – als Spanne aus öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen von fünf Herstellern, mit vereinfachtem Abgleich der Landesbauordnung. Mit DXF-Download und Planungsblatt.

  • 5Hersteller
  • 45Konfigurationen mit Quelle
  • 16Landesbauordnungen
01 Anlage
02 Kabine

03 Zugang
04 Gebäude & Landesrecht
Maße in mm · schematisch
ProjektAufzugsschacht – Vorplanung
Konfiguration–
Quellepersonenaufzuege.com/aufzugsplaner

Orientierungswert für die Vorplanung. Lichte Schachtmaße ohne Bautoleranzen, bezogen auf 1,0 m/s, seitlich öffnende Tür und die angegebene Kabinenhöhe. Verbindlich sind allein die projektbezogenen Angaben des Herstellers – vor der Ausführungsplanung bitte dort anfordern.

Nutzungshinweise und Haftung

So liegen die Hersteller

Jeder Balken zeigt das Schachtmaß eines ausgewerteten Herstellermodells. Die orange Linie markiert das neutrale Planungsmaß – den jeweils größten Wert für Breite und Tiefe aus den ausgewerteten Unterlagen. Nach diesen Unterlagen liegen alle ausgewerteten Modelle in dieser Konfiguration innerhalb dieses Maßes; Bautoleranzen, Sonderausstattung und projektbezogene Abweichungen sind nicht berücksichtigt.

Quellen, Grenzen und Verbindlichkeit

Der Aufzugsplaner ist ein kostenloses Informationsangebot für die Vorplanung. Er stellt Maße aus öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen der Hersteller zusammen – mit Quelle, Fundstelle und Stand der jeweiligen Unterlage – und gleicht Ihre Angaben vereinfacht mit den Schwellenwerten der Landesbauordnungen ab. Er ist keine Planungsleistung, keine Auskunft zu Ihrem konkreten Bauvorhaben und keine rechtliche Prüfung.

Hersteller können ihre Unterlagen jederzeit ändern; Bautoleranzen, Sonderausstattung und projektbezogene Abweichungen sind nicht berücksichtigt. Verbindlich sind allein die Angaben des Herstellers bzw. des ausführenden Fachbetriebs für Ihr Projekt.

Normtexte und Normtabellen (EN 81-20, EN 81-70, DIN 18040) geben wir nicht wieder. Die Zuordnung zu Kabinentypen nach EN 81-70 übernehmen wir sinngemäß aus Herstellerunterlagen; maßgeblich ist die Norm in ihrer geltenden Fassung.

    Wir pflegen die Daten sorgfältig und korrigieren gemeldete Fehler zeitnah. Datenstand: – · Fehler gefunden? Schreiben Sie uns · Nutzungshinweise und Haftung

    Sie sind Hersteller und möchten eine Angabe aktualisieren oder korrigieren lassen? Schreiben Sie uns an info@personenaufzuege.com – wir prüfen jede Meldung und passen die Daten in der Regel innerhalb weniger Werktage an.

    Schindler, KONE, Otis, TK Elevator, Orona, Aritco und Garaventa sowie die genannten Modellbezeichnungen sind Marken oder Produktbezeichnungen der jeweiligen Inhaber. Wir nennen sie, um die Herkunft der Daten zu kennzeichnen. Die Hersteller haben diese Auswertung weder beauftragt noch geprüft.

    Nutzungshinweise und Haftung

    1. Der Aufzugsplaner ist ein unentgeltliches Informationsangebot ohne Registrierung. Er gibt Maße aus öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen der Hersteller mit Quelle und Stand wieder, bildet daraus ein herstellerübergreifendes Planungsmaß und gleicht Ihre Angaben vereinfacht mit den Schwellenwerten der Landesbauordnungen ab. Eine Planungsleistung, eine Auskunft zu Ihrem konkreten Bauvorhaben oder eine rechtliche Prüfung erbringen wir damit nicht.
    2. Wir geben die Herstellerangaben mit Sorgfalt wieder, können aber nicht zusichern, dass sie vollständig sind, dem neuesten Stand der Hersteller entsprechen oder für Ihr Projekt zutreffen. Die Übernahme der Werte in eine Planung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Planers; vor Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung sind die projektbezogenen Angaben des gewählten Herstellers einzuholen.
    3. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    4. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    Planungsblatt Vorplanung · erstellt am mit personenaufzuege.com/aufzugsplaner · Datenstand . Orientierungswerte aus öffentlichen Herstellerunterlagen, lichte Maße ohne Bautoleranzen; keine Planungsleistung und keine rechtliche Prüfung. Verbindlich sind allein die projektbezogenen Angaben des Herstellers sowie die geltende Landesbauordnung und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.