Zehn Fragen, die Sie vor der Unterschrift stellen sollten
Ein Wartungsvertrag für einen Aufzug läuft oft länger als das Auto vor dem Haus und kostet über die Jahre mehr als mancher Umbau. Wer ihn unterschreibt, entscheidet zugleich darüber, wie leicht sich der Anbieter später wechseln lässt. Wir haben aus Gerichtsentscheidungen, dem Mustervertragswerk des Bundes und dokumentierten Praxisfällen zehn Fragen zusammengestellt, die vor der Unterschrift gehören – kostenlos als PDF zum Mitnehmen ins Gespräch.
Was in der Unterlage steht
- Die 30-Sekunden-Rechnung, mit der Sie Ihre Jahresrechnung überschlagen, bevor Sie in den Vertrag schauen.
- Die Stelle, an der ein „Vollwartungsvertrag“ faktisch endet – im Mustervertrag des Bundes steht dafür eine Zahl.
- Wie lange Sie sich binden dürfen und was in vorformulierten Verträgen gegenüber Verbrauchern unwirksam ist.
- Warum ein Vertrag ohne Wartungsintervall ein Problem für Sie ist, nicht für den Anbieter.
- Was passiert, wenn Sie den Anbieter später wechseln wollen – die Frage mit der längsten Wirkung.
- Welcher Anteil der Kosten auf Mieter umlegbar ist und warum man das der Abrechnung nicht ansieht.
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Die Kurzfassung ist der Einstieg. Wer tiefer einsteigen will, findet die ausführliche Fassung mit sieben Klauselstellen, Vergleichsraster und Musterschreiben unter Der Wartungsvertrags-Check für Aufzüge – dort steht auch eine Leseprobe.
Was wir Ihnen nicht versprechen
Wir sagen Ihnen nicht, wie viel Sie sparen. Die Zahlen, die in der Branche kursieren, beruhen auf Einzelfällen und auf Werbeaussagen von Anbietern, die am Erfolg mitverdienen. Was wir liefern, sind die Fragen und die Quellen dazu – wie viel Spielraum in Ihrem Vertrag steckt, zeigt sich erst, wenn Sie ihn Punkt für Punkt durchgehen.
Wer dahintersteht
personenaufzuege.com ist ein herstellerunabhängiges Ratgeber- und Vergleichsportal für Aufzüge und Lifte. Wir finanzieren uns aus der Vergütung durch Fachbetriebe, an die wir Anfragen von Betreibern weiterleiten – darunter sowohl herstellerunabhängige Unternehmen als auch Töchter der großen Hersteller. Diese Unterlage funktioniert vollständig auch dann, wenn Sie selbst ausschreiben oder einen Sachverständigen beauftragen; sie empfiehlt keinen namentlich genannten Anbieter. Mehr über uns steht unter Über uns.
Die Unterlage enthält allgemeine Informationen zu typischen Vertragsgestaltungen. Sie ist keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Vertrages im Einzelfall. Wir prüfen keine eingesandten Verträge auf ihre rechtliche Wirksamkeit. Für eine verbindliche Beurteilung, für Fristberechnungen und vor dem Ausspruch einer Kündigung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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