Personenaufzug für Einfamilienhaus: Kosten, Platzbedarf & Planung
Ein Personenaufzug für ein Einfamilienhaus kostet je nach Bauart und Etagenzahl rund 25.000 bis 80.000 Euro. In den meisten Häusern kommt dabei kein klassischer Aufzug zum Einsatz, sondern ein Homelift: Er fährt langsamer, braucht weniger als einen Quadratmeter Grundfläche, kommt ohne Maschinenraum aus und lässt sich auch nachträglich einbauen.
Ob ein Aufzug in Ihr Haus passt, entscheidet sich an drei Fragen: Wie viele Etagen sollen verbunden werden, wo ist Platz für den Schacht – und soll ein Rollstuhl mitfahren? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten mit konkreten Maßen, Preisen und dem, was baulich auf Sie zukommt. Wir verkaufen keine Aufzüge, sondern vergleichen sie.

Kurz gesagt
Homelift
ab ca. 25.000 €, unter 1 m² Grundfläche, meist nachrüstbar. Die übliche Lösung im Einfamilienhaus.
Klassischer Personenaufzug
ab ca. 40.000 € zuzüglich Schacht. Lohnt sich vor allem im Neubau.
Außenaufzug
30.000 bis 50.000 €. Die Wahl, wenn innen kein Platz ist.
Rollstuhl soll mitfahren?
Dann braucht die Kabine mindestens 1.100 × 1.400 mm.
Welcher Aufzug passt in ein Einfamilienhaus?
Vorweg zu den Begriffen: Für den Aufzug im Einfamilienhaus kursieren mehrere Namen, die dasselbe meinen – Homelift, Hausaufzug und Privataufzug bezeichnen alle die kompakte Anlage für zwei bis drei Etagen im Wohnhaus. Vom klassischen Personenaufzug unterscheidet sie sich durch geringere Geschwindigkeit, kleinere Kabine und deutlich weniger Platzbedarf – und dadurch im Preis.
Umgangssprachlich heißt jede Lösung „Aufzug“. Technisch und preislich sind es fünf verschiedene Dinge, und die Entscheidung fällt fast immer an derselben Stelle: Wie viel Platz gibt das Haus her, und soll ein Rollstuhl mitfahren?
| Bauart | Platzbedarf | Kosten | Nachrüstbar | Typisch für |
|---|---|---|---|---|
| Homelift | ab ca. 1,0 × 1,0 m | 25.000 – 80.000 € | ja, meist | 2–3 Etagen – der Standardfall |
| Klassischer Personenaufzug | Schacht ab ca. 1,6 × 1,8 m | ab 40.000 € zzgl. Schacht | aufwendig | Neubau, hohe Nutzung |
| Außenaufzug | Anbaufläche an der Fassade | 30.000 – 50.000 € | ja | wenn innen kein Platz ist |
| Plattformlift | entlang der Treppe | 9.000 – 23.000 € | ja | Rollstuhl, kurze Höhen |
| Sitz-Treppenlift | Treppenbreite ab ca. 70 cm | 4.000 – 15.000 € | ja | wenn Gehen noch möglich ist |
Richtwerte inklusive Montage, Stand September 2026.
Homelift – die übliche Lösung im Einfamilienhaus
Der Homelift ist im Privathaus der Normalfall. Viele Modelle fahren mit höchstens 0,15 m/s, und das ist kein Zufall: Bis zu dieser Geschwindigkeit gilt nicht die europäische Aufzugsrichtlinie, sondern die Maschinenrichtlinie. Daraus folgt der ganze praktische Vorteil – kein Maschinenraum, eine Schachtgrube von wenigen Zentimetern statt eines Meters, oft ein gewöhnlicher 230-Volt-Anschluss und eine deutlich einfachere Abnahme.
Der Preis dafür ist Tempo: Eine Etage dauert rund 20 bis 30 Sekunden. Wer das einmal probegefahren ist, weiß danach, ob es für ihn passt – und genau das sollten Sie vor der Bestellung tun.

Klassischer Personenaufzug – wenn Sie neu bauen
Ein Seil- oder Hydraulikaufzug fährt mit 0,6 bis 1,0 m/s und fühlt sich an wie der Aufzug im Bürohaus. Er braucht dafür aber eine echte Schachtgrube von etwa einem Meter, rund 3,5 Meter Kopfraum über der obersten Haltestelle und in der Regel einen 400-Volt-Anschluss. Im Bestandsgebäude ist das selten wirtschaftlich darstellbar. Im Neubau dagegen, wo der Schacht ohnehin mitgeplant wird, ist es eine gute Wahl.
Außenaufzug – wenn innen kein Platz ist
Wenn im Haus kein Quadratmeter übrig ist, wandert der Aufzug nach draußen an die Fassade. Der Vorteil: kein Deckendurchbruch, kein Eingriff in die Statik des Hauses, und der Wohnraum bleibt unangetastet. Zu klären sind dafür Fundament, Wärmebrücke am Wanddurchbruch, Witterungsschutz und – anders als beim Innenlift – fast immer das Baurecht.
→ Mehr dazu auf unserer Seite Außenaufzug.
Wenn kein Aufzug möglich ist
Manchmal geben Grundriss oder Budget einen Aufzug nicht her. Dann bleibt die Treppe der Weg nach oben – mit einem Treppenlift, wenn Gehen und Sitzen noch möglich sind, oder mit einem Plattformlift, wenn der Rollstuhl mitfahren muss. Beides ist erheblich günstiger und in wenigen Tagen montiert.
Wie viel Platz braucht ein Aufzug im Einfamilienhaus?
Passt bei Ihnen überhaupt ein Aufzug hin?
Messen Sie die freie Fläche aus – der Prüfer sagt Ihnen, welche Bauformen dort Platz finden.
Die kurze Antwort: weniger, als die meisten erwarten. Ein Homelift kommt mit rund einem Quadratmeter aus – etwa der Fläche einer Duschkabine. Die folgenden Werte sind typische Größenordnungen; die verbindlichen Maße legt immer das gewählte Modell fest.
| Homelift | Klassischer Personenaufzug | |
|---|---|---|
| Kabine innen | ab ca. 800 × 1.000 mm | ab ca. 1.000 × 1.250 mm |
| Benötigte Grundfläche | ab ca. 1,0 m² | ca. 2,5 – 3,0 m² |
| Schachtgrube | wenige Zentimeter bis ca. 100 mm | ca. 1.000 – 1.200 mm |
| Kopfraum über der obersten Haltestelle | ca. 2.300 – 2.500 mm | ca. 3.400 – 3.600 mm |
| Maschinenraum | nicht erforderlich | bei modernen Anlagen meist nicht |
| Stromanschluss | häufig 230 V | in der Regel 400 V |
| Geschwindigkeit | bis 0,15 m/s | 0,6 – 1,0 m/s |
Wenn ein Rollstuhl mitfahren soll
Dann gilt eine andere Rechnung. Als Maßstab dient DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen: Sie verlangt einen Aufzug mindestens nach Typ 2 der DIN EN 81-70 – also einen Fahrkorb von 1.100 mm Breite × 1.400 mm Tiefe bei einer lichten Türbreite von 900 mm. Damit passen Rollstuhl und Begleitperson hinein.
Im eigenen Haus sind Sie an diese Norm nicht gebunden. Zwei Gründe sprechen trotzdem dafür, sich an ihr zu orientieren: Sie ist der einzige belastbare Maßstab dafür, ob ein Rollstuhl wirklich hineinpasst – und Förderstellen greifen bei der Bewertung einer Maßnahme regelmäßig darauf zurück.

Wo der Aufzug üblicherweise hinkommt
- Übereinanderliegende Nebenräume – Speisekammer, Abstellraum, Garderobennische. Der häufigste und günstigste Fall, weil nur die Decke geöffnet werden muss.
- Zimmerecke mit Deckendurchbruch – kostet Wohnfläche auf beiden Etagen, ist dafür fast überall machbar.
- Treppenauge – optisch die eleganteste Lösung, scheitert in der Praxis aber oft an der Größe. Bei Treppen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren ist das Auge meist zu schmal.
- Anbau an der Fassade – wenn innen nichts geht. Kein Eingriff in die Wohnfläche, dafür Fundament und Baurecht.
Was kostet ein Aufzug im Einfamilienhaus?
Ein Aufzug im Einfamilienhaus kostet einschließlich Montage meist 25.000 bis 50.000 € für zwei Etagen und 50.000 bis 80.000 € für drei Etagen. Wer nur eine Eingangsstufe oder ein Halbgeschoss mit dem Rollstuhl überwinden muss, kommt mit einer Hebebühne ab rund 7.000 € aus. Die Übersicht zeigt die Spannen nach Bauart.
- Rollstuhl-HebebühneFörderhöhe bis 3 m7.000 – 14.000 €
- Homelift, Schacht bauseits2 Etagen25.000 – 40.000 €
- Homelift, Schacht mitgeliefert2 Etagen35.000 – 50.000 €
- Homelift3 Etagen50.000 – 80.000 €
- Außenaufzug als Anbau2 Etagen30.000 – 50.000 €
- Klassischer PersonenaufzugSeil- oder Hydraulikantrieb, zzgl. Schachtbauab ca. 40.000 €
0 €40.000 €80.000 €
Stand: September 2026. Marktrichtwerte einschließlich Montage, ohne bauliche Nebenkosten wie Deckendurchbruch, Elektroarbeiten oder Malerarbeiten. Verbindlich ist allein ein Angebot nach Besichtigung vor Ort.
Den größten Einzelposten bildet der Schacht. Ein mitgelieferter, selbsttragender Schacht kostet je nach Ausführung rund 10.000 € – er spart dafür Maurer- und Statikarbeiten und ist im Bestandsgebäude oft die schnellere Lösung. Wird der Schacht bauseits gemauert, verschiebt sich der Betrag vom Aufzugsbauer zum Bauunternehmen, nicht selten mit Änderungen an Decken und Statik.
Ein zweiter, häufig unterschätzter Faktor ist die Anzahl der Haltestellen. Jede zusätzliche Ebene bedeutet eine weitere Tür, eine weitere Steuerungseinheit und mehr Schachtlänge. Vom Erdgeschoss ins Obergeschoss ist der Standardfall; kommt der Keller dazu, steigt der Preis spürbar – mit vier Haltestellen liegt ein Homelift bei rund 80.000 bis 120.000 €.
→ Alle Preisspannen nach Etagenzahl, auch für größere Anlagen: Aufzug Kosten. Soll der Aufzug an die Fassade, stehen Genehmigung und Fundament unter Außenaufzug Kosten. Geht es um ein Gebäude mit mehreren Parteien, gelten andere Maßstäbe – dazu finden Sie alles unter Aufzug im Mehrfamilienhaus.
Diese sechs Punkte bestimmen den Preis am stärksten:
- Anzahl der Haltestellen – jede weitere Etage bedeutet eine zusätzliche Tür, mehr Schachtlänge und eine größere Steuerung.
- Schacht – bauseits gemauert oder als selbsttragende Konstruktion mitgeliefert (rund 10.000 €).
- Antrieb – Spindel- und Hydraulikantriebe im Homelift sind deutlich günstiger als ein Seilaufzug mit Gegengewicht.
- Kabinengröße und Nutzlast – 250 kg genügen für zwei Personen, für Rollstuhl und Begleitung sind 400 kg üblich.
- Ausstattung – Glaswände, Edelstahl, automatische Türen und Sonderfarben schlagen spürbar durch.
- Einbausituation – Deckendurchbruch, Statik, Elektroanschluss und das Wiederherstellen von Böden und Wänden.
Laufende Kosten, Wartung und Prüfpflicht
Die Anschaffung ist der größere, aber nicht der einzige Posten. Für den laufenden Betrieb eines Aufzugs im Einfamilienhaus sollten Sie mit folgenden Beträgen rechnen:
- Wartung: Ein Homelift wird in der Regel einmal jährlich gewartet. Ein Wartungsvertrag liegt dabei meist zwischen 400 und 900 € im Jahr. Eine klassische Personenaufzugsanlage kostet mit 1.000 bis 3.000 € deutlich mehr, weil mehr Bauteile geprüft werden müssen.
- Strom: überraschend gering. Ein Homelift im Einfamilienhaus verbraucht größenordnungsmäßig 80 bis 150 kWh im Jahr – das sind meist unter 50 €. Moderne Anlagen schalten Beleuchtung und Steuerung im Stillstand ab.
- Notrufaufschaltung: Wenn die Anlage auf eine Notrufzentrale aufgeschaltet wird, kommt eine monatliche Pauschale hinzu, üblicherweise im niedrigen zweistelligen Bereich.
- Reparaturen: nach Ablauf der Gewährleistung. Fragen Sie vor dem Kauf nach der Ersatzteilverfügbarkeit – bei einem Gerät mit 20 Jahren Lebensdauer ist das eine relevante Größe.
Braucht ein Privataufzug eine TÜV-Prüfung?
In vielen Ratgebern steht pauschal, jeder Personenaufzug müsse alle zwei Jahre geprüft werden. Das trifft für ein selbst genutztes Einfamilienhaus in der Regel nicht zu. Die wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) folgt aus der Betriebssicherheitsverordnung, und die gilt für überwachungsbedürftige Anlagen in Arbeitsstätten und für öffentlich zugängliche Anlagen – nicht für einen Aufzug, den ausschließlich der eigene Haushalt benutzt.
Welche Anlagen prüfpflichtig sind und wie die Prüfung abläuft: Aufzug-TÜV-Prüfung.
Anders sieht es aus, sobald der Aufzug im Rahmen einer Beschäftigung mitbenutzt wird oder das Haus vermietet ist. Dann kann die Prüfpflicht greifen. Unabhängig davon bleiben die Wartungsvorgaben des Herstellers und Ihre Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer bestehen. Klären Sie den konkreten Fall mit Ihrem Fachbetrieb – und lassen Sie sich die Einordnung schriftlich geben.
Nachträglich einbauen: was baulich zu klären ist
Ein Aufzug im Bestandsgebäude ist kein Gerät, das man aufstellt, sondern ein Eingriff in das Haus. Vier Punkte entscheiden darüber, ob das Vorhaben glatt läuft – und sie gehören geklärt, bevor Sie Angebote einholen.

1. Statik und Decke
Jeder Deckendurchbruch schwächt die Decke. Ob eine Auswechslung, ein Unterzug oder eine Stahlzarge nötig wird, sagt Ihnen nur ein Tragwerksplaner. Der Unterschied nach Bauart ist groß: Eine Stahlbetondecke lässt sich vergleichsweise sauber öffnen, bei einer Holzbalkendecke im Altbau müssen Balken abgefangen werden – das kostet Zeit und Geld. Planen Sie das Statikerhonorar von Anfang an ein, statt sich später davon überraschen zu lassen.
2. Genehmigung
Die Bauordnungen sind Ländersache, eine bundesweit gültige Antwort gibt es deshalb nicht. Als Faustregel gilt: Ein innenliegender Lift, der in vorhandenen Räumen bleibt und das äußere Erscheinungsbild nicht verändert, ist vielerorts verfahrensfrei. Ein Anbau an der Fassade ist es praktisch nie, weil er die Kubatur des Gebäudes verändert.
Verlassen Sie sich nicht auf die Faustregel und auch nicht auf die Aussage eines Verkäufers, es brauche „keine Genehmigung“. Eine formlose Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld fließt. Steht das Haus unter Denkmalschutz, führt ohnehin kein Weg an der Denkmalbehörde vorbei – auch bei Maßnahmen im Inneren.
3. Brandschutz
Ein Deckendurchbruch verbindet zwei Geschosse dauerhaft miteinander. Im Einfamilienhaus sind die Anforderungen niedriger als im Mehrfamilienhaus, verschwinden aber nicht: Der Rettungsweg über die Treppe muss nutzbar bleiben, und je nach Landesbauordnung sind Anforderungen an Schürzen oder Schachtöffnungen zu beachten. Ihr Aufzugsbauer sollte das ungefragt ansprechen – tut er das nicht, ist das ein Warnsignal.
4. Zeitplan
Rechnen Sie ab Auftrag mit rund 8 bis 16 Wochen Lieferzeit; Sondermaße und Sonderfarben verlängern das spürbar. Die Montage selbst dauert bei einem Homelift typischerweise drei bis zehn Arbeitstage. Hinzu kommen die Vorarbeiten – Durchbruch, Elektro, Malerarbeiten –, die Sie mit dem Aufzugsbauer terminlich abstimmen müssen. Und davor liegt, wenn Sie Förderung beantragen, die Bearbeitungszeit der Pflegekasse.
→ Wie der nachträgliche Einbau Schritt für Schritt abläuft, steht auf unserer Seite Personenaufzug nachrüsten.
Förderung: Pflegekasse, KfW und Steuer
Ein Aufzug im Einfamilienhaus ist selten vollständig förderfähig, aber der Eigenanteil lässt sich spürbar senken – wenn Sie in der richtigen Reihenfolge vorgehen. Der teuerste Fehler ist immer derselbe: erst beauftragen, dann beantragen.

Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Der in der Praxis wichtigste Baustein. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse an Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
- Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme.
- Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, gilt der Betrag je Person – bei vier Personen bis zu 16.720 €.
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Legen Sie dem Antrag einen Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung bei, warum der Lift den Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht. Eine ärztliche Stellungnahme oder das Gutachten des Medizinischen Dienstes stützt den Antrag spürbar.
KfW: Kredit ja, Zuschuss derzeit nein
Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist verfügbar und fördert bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Aufzüge sind ausdrücklich genannt: Die KfW führt sowohl das Einbauen und Nachrüsten von Aufzugsanlagen als auch Treppen-, Senkrecht-, Hebe- und Plattformlifte als förderfähige Maßnahmen. Beantragt wird über die Hausbank, und zwar vor Vorhabenbeginn.
Der Investitionszuschuss 455-B – also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen – ist dagegen aktuell nicht beantragbar. Die KfW schreibt dazu, die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung seien wegen der hohen Nachfrage ausgeschöpft; sollten 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, werde eine Antragstellung wieder möglich sein. Wenn Ihr Vorhaben zeitlich flexibel ist, kann sich Warten also rechnen.
Steuerlich absetzen
Zwei Wege, die sich für denselben Rechnungsbetrag allerdings nicht kombinieren lassen:
Was darüber hinaus für Vermieter, Mieter und laufende Kosten gilt, steht unter Aufzug steuerlich absetzen.
- Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): 20 % der Arbeitskosten – nicht des Materials – werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, höchstens 1.200 € im Jahr. Zwingende Voraussetzung ist die unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers. Wer bar zahlt, verliert den Abzug vollständig.
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Ist der Lift medizinisch notwendig, lassen sich die Kosten unter Umständen in voller Höhe ansetzen – abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung. Dafür brauchen Sie in der Regel ein ärztliches Attest oder ein Gutachten, und zwar erstellt vor der Maßnahme.
Prüfen Sie zusätzlich die Programme Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune. Kommt der Lift ins Spiel, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, können auch Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft Kostenträger sein.
In fünf Schritten zum Aufzug im eigenen Haus
- Bedarf ehrlich klärenWer wird den Aufzug nutzen, und wie wird sich das in zehn Jahren darstellen? Soll ein Rollstuhl mitfahren, ändert das Kabinenmaß und damit den Preis. Und: Welche Etagen müssen wirklich verbunden werden – der Keller oft nicht.
- Standort festlegen und Statik prüfenErst wenn feststeht, wo der Lift stehen soll, lässt sich seriös kalkulieren. Ein Tragwerksplaner sagt Ihnen, was die Decke hergibt. Diese Reihenfolge spart die teuerste aller Umplanungen.
- Förderung beantragen – vor dem AuftragPflegekasse und KfW verlangen den Antrag vor Beginn der Maßnahme. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Das ist der häufigste und teuerste Fehler.
- Mindestens drei Angebote vergleichen – und probefahrenAchten Sie darauf, dass die Angebote denselben Leistungsumfang abbilden: Schacht, Türen, Elektro, Durchbruch, Wiederherstellung. Und setzen Sie sich in eine Musteranlage. Ein Homelift fährt langsam – das muss sich für Sie richtig anfühlen, nicht nur auf dem Papier stimmen.
- Beauftragen, unbar zahlen, Wartung regelnÜberweisen Sie die Rechnung – nur dann ist der Steuerabzug nach § 35a EStG möglich. Schließen Sie gleich einen Wartungsvertrag ab und lassen Sie sich Ersatzteilverfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen schriftlich zusagen.
Häufige Fragen zum Personenaufzug im Einfamilienhaus
Was kostet ein Personenaufzug im Einfamilienhaus?
Ein Homelift über zwei Etagen kostet einschließlich Montage rund 25.000 bis 50.000 €, über drei Etagen 50.000 bis 80.000 €. Ein klassischer Personenaufzug beginnt bei etwa 40.000 € zuzüglich Schachtbau. Ob der Schacht bauseits gestellt oder mitgeliefert wird, verschiebt den Preis um rund 10.000 €.
Wie viel Platz braucht ein Aufzug im Einfamilienhaus?
Ein Homelift kommt mit etwa einem Quadratmeter Grundfläche aus und benötigt nur eine flache Schachtgrube von wenigen Zentimetern. Soll ein Rollstuhl mitfahren, ist ein Fahrkorb von 1.100 × 1.400 mm der maßgebliche Richtwert – Typ 2 nach DIN EN 81-70, auf den DIN 18040-2 verweist.
Kann man einen Personenaufzug nachträglich einbauen?
In den meisten Einfamilienhäusern ja. Am einfachsten ist es, wenn zwei Nebenräume übereinanderliegen – dann muss nur die Decke geöffnet werden. Ist innen kein Platz, kommt ein Außenaufzug als Anbau an die Fassade infrage. Ein Tragwerksplaner muss den Deckendurchbruch in jedem Fall beurteilen.
Braucht man für einen Aufzug im Einfamilienhaus eine Baugenehmigung?
Das regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich. Ein innenliegender Lift in vorhandenen Räumen, der das äußere Erscheinungsbild nicht verändert, ist vielerorts verfahrensfrei. Ein Anbau an der Fassade ist praktisch immer genehmigungspflichtig. Fragen Sie vor der Beauftragung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nach.
Muss ein Privataufzug regelmäßig vom TÜV geprüft werden?
In einem selbst genutzten Einfamilienhaus in der Regel nicht. Die wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle folgt aus der Betriebssicherheitsverordnung, die für überwachungsbedürftige Anlagen in Arbeitsstätten und für öffentlich zugängliche Anlagen gilt. Wird das Haus vermietet oder der Aufzug im Rahmen einer Beschäftigung mitbenutzt, kann die Prüfpflicht greifen. Die Wartung nach Herstellervorgabe bleibt in jedem Fall erforderlich.
Zahlt die Pflegekasse einen Aufzug?
Bei anerkanntem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.
Wie lange dauert der Einbau?
Rechnen Sie ab Auftrag mit 8 bis 16 Wochen Lieferzeit. Die eigentliche Montage eines Homelifts dauert typischerweise drei bis zehn Arbeitstage. Hinzu kommen Vorarbeiten wie Deckendurchbruch, Elektroanschluss und Malerarbeiten.
Lohnt sich ein Aufzug im Einfamilienhaus?
Rein finanziell lässt sich das nicht beantworten – die Alternative ist meist nicht „kein Aufzug“, sondern ein Umzug oder ein barrierefreier Umbau des Erdgeschosses. Gegen diese Vergleichsgrößen gerechnet, ist ein Homelift oft die günstigere Lösung. Hinzu kommt, dass ein Aufzug die Immobilie für eine älter werdende Käufergruppe attraktiver macht.
Anbieter und Hersteller für Privataufzüge
Der Markt teilt sich in zwei Gruppen: große Aufzugsbauer, die neben ihrem Geschäft mit Gebäudeaufzügen eine Homelift-Reihe führen, und Spezialanbieter, die ausschließlich Privataufzüge bauen. Beides kann passen. Anbieter mit Seiten bei uns sind unter anderem ThyssenKrupp Encasa, Garaventa Lift und HIRO LIFT; eine Übersicht finden Sie unter Hersteller & Anbieter.
Wichtiger als der Name auf der Kabinenwand ist allerdings, was nach der Montage passiert. Ein Aufzug begleitet Sie zwanzig Jahre und länger – in dieser Zeit zählt der Service mehr als der Anschaffungspreis. Diese fünf Fragen sollten Sie jedem Anbieter stellen, und zwar vor der Unterschrift:

- Wo sitzt der nächste Servicetechniker? Ein Monteur zwei Stunden entfernt bedeutet im Störungsfall einen langen Tag ohne Aufzug.
- Welche Reaktionszeit wird schriftlich zugesagt – auch bei einer Person, die in der Kabine feststeckt?
- Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Lassen Sie sich einen Zeitraum nennen, keine Absichtserklärung.
- Montiert das eigene Personal oder ein Subunternehmen? Beides ist legitim, aber es gehört vorher gesagt – bei der Gewährleistung macht es einen Unterschied.
- Was genau umfasst der Wartungsvertrag, und was wird zusätzlich berechnet? Anfahrt, Kleinteile und Notrufaufschaltung sind die üblichen Posten, die separat auftauchen.
Und noch ein Punkt, den Prospekte selten nennen: Fragen Sie nach einer Musteranlage in Ihrer Nähe und fahren Sie mit. Ein Homelift bewegt sich mit höchstens 0,15 m/s deutlich langsamer, als die meisten erwarten. Ob sich das für Sie richtig anfühlt, klärt eine Probefahrt in zehn Minuten – und kein Datenblatt.
Sie suchen einen Personenaufzug? Kostenlos & unverbindlich vergleichen.
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